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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

16.01.2017, Halle (Saale) – 2

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Verfahren des

vorläufigen Rechtsschutzes die Voraussetzungen, unter denen die Behörde festzustellen

hat, dass ein Hund gefährlich ist, zu überprüfen.

 

 

 

Das später gebissene Kind hatte mit der Tochter des Halters

des Hundes im Beisein des Hundes im Garten des Hundehalters gespielt. Als das

Kind zur Verabschiedung den im Garten liegenden Hund streicheln wollte, verletzte

dieser das Kind mit mehreren Bissen so schwer im Gesicht verletzte, dass es

notärztlich versorgt und die Verletzungen genäht werden mussten.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat die Feststellung der

Gefährlichkeit des Hundes durch die Behörde bestätigt. Der Hund hat einen

Menschen gebissen und diesem  eine nicht

nur geringfügige Verletzung zugefügt. Dieses Verhalten ist nicht durch einen

Angriff verursacht worden. Zwar wird auch Hunden zugestanden, dass sie sich im

Falle eines Angriffes wehren dürfen. Ein Angriff lag hier aber nicht vor. Auch

wenn das Kind mit ausgestrecktem Arm auf den Hund losgelaufen ist, ist dies

nicht als Angriff anzusehen. Die lebhafte Aktion eines Kindes, das durch den

Garten rennt, ist selbst dann, wenn der Hund sich hingelegt haben sollte, nicht

als Angriff zu werten.  

 

 

 

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

 

 

 

Folge der Feststellung der Gefährlichkeit ist ein

unmittelbar geltender Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem muss der Halter innerhalb

von drei Monaten die Erlaubnis zur Haltung des Hundes beantragen und hierfür

insbesondere seine Sachkunde nachweisen und einen Wesenstest für den Hund

vorlegen, ausweislich dessen der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der

Lage ist. VG Halle, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 B 536/16

 

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