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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
16.01.2017, Halle (Saale) – 2
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Verfahren des
vorläufigen Rechtsschutzes die Voraussetzungen, unter denen die Behörde festzustellen
hat, dass ein Hund gefährlich ist, zu überprüfen.
Das später gebissene Kind hatte mit der Tochter des Halters
des Hundes im Beisein des Hundes im Garten des Hundehalters gespielt. Als das
Kind zur Verabschiedung den im Garten liegenden Hund streicheln wollte, verletzte
dieser das Kind mit mehreren Bissen so schwer im Gesicht verletzte, dass es
notärztlich versorgt und die Verletzungen genäht werden mussten.
Das Verwaltungsgericht hat die Feststellung der
Gefährlichkeit des Hundes durch die Behörde bestätigt. Der Hund hat einen
Menschen gebissen und diesem eine nicht
nur geringfügige Verletzung zugefügt. Dieses Verhalten ist nicht durch einen
Angriff verursacht worden. Zwar wird auch Hunden zugestanden, dass sie sich im
Falle eines Angriffes wehren dürfen. Ein Angriff lag hier aber nicht vor. Auch
wenn das Kind mit ausgestrecktem Arm auf den Hund losgelaufen ist, ist dies
nicht als Angriff anzusehen. Die lebhafte Aktion eines Kindes, das durch den
Garten rennt, ist selbst dann, wenn der Hund sich hingelegt haben sollte, nicht
als Angriff zu werten.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Folge der Feststellung der Gefährlichkeit ist ein
unmittelbar geltender Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem muss der Halter innerhalb
von drei Monaten die Erlaubnis zur Haltung des Hundes beantragen und hierfür
insbesondere seine Sachkunde nachweisen und einen Wesenstest für den Hund
vorlegen, ausweislich dessen der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der
Lage ist. VG Halle, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 B 536/16
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