Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Schließung eines Pflegeheimes

21.11.2017, Halle (Saale) – 18

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Mit Beschluss vom 20. November 2017 hat das

Verwaltungsgericht Halle im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den

Antrag einer privaten Heimbetreiberin, ihr Pflegeheim entgegen einer ihr

gegenüber erlassenen Schließungsverfügung vorläufig weiter zu betreiben,

abgelehnt.

 

 

 

Die Aufsichtsbehörde hatte den Betrieb des Pflegeheimes untersagt,

weil die Betreiberin die gesetzlichen Anforderungen an eine  stationäre Pflegeeinrichtung nicht erfüllt.

Seit 2014 waren in dem Pflegeheim unter anderem Mängel in den Bereichen

"Qualität der Pflege" und "Pflegedokumentation"

festgestellt worden. Nachdem diese Mängel  im Ergebnis der Prüfung aus dem Jahr 2015

abgestellt worden  waren, stellte die Aufsichtsbehörde

bei einer weiteren Prüfung im Dezember 2015 erneut Defizite bei der Pflege fest,

die ein erhebliches Gefährdungspotential für die betroffenen Pflegebedürftigen bedeuteten.

Auch bei weiteren Prüfungen im Jahr 2016 wurden beachtliche Mängel festgestellt.

Aufgrund der Dauer, der Intensität und der Vielzahl der festgestellten Mängel bestand

 ein erhebliches Gefährdungspotential für

die betroffenen Pflegebedürftigen

 

 

 

Zwar hat die Behörde vor der Betriebsuntersagung zunächst Anordnungen

zu erlassen, um die eingetretene oder drohende Beeinträchtigung  oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen

und Bewohner abzuwenden. Diese Maßnahmen (Beratungen, Anordnungen  zur Mängelbeseitigung, Aufnahmestopp) führten aber

nur vorübergehend zu einer Verbesserung.

 

 

 

Nach Ansicht des Gerichts ist die Betriebsuntersagung

rechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Zu Recht ist die Aufsichtsbehörde davon

ausgegangen, dass die Betriebsuntersagung nicht voraussetzt, dass es aufgrund

der Pflege- und Dokumentationsmängel bereits zu einer konkreten Gefährdung der

Heimbewohner gekommen ist. Es genüge vielmehr, dass bei einem erneuten

Auftreten die Gefahr besteht, eine Gesundheitsgefährdung der Heimbewohner

hervorzurufen. Dies sei hier aufgrund der Vielzahl der festgestellten Mängel,

insbesondere verschiedener Pflege- und Dokumentationsmängel der Fall.

 

 

 

Rechtlich unerheblich sei, dass eine Anlassprüfung wegen

wiederholter Beschwerden von Angehörigen eines Heimbewohners unbegründet

geblieben sei. Bei dieser Prüfung habe es sich um eine Einzelfallprüfung und

nicht um eine Qualitätsprüfung gehandelt, so dass auch der

"beanstandungsfreie Heimbetrieb" nicht Prüfungsgegenstand gewesen

sei.

 

 

 

VG Halle, Beschluss vom 

20. November 2017 ? 7 B 260/17 HAL -

 

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links