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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Lehrer hat Kostenerstattungsanspruch für Schulbücher

22.11.2017, Halle (Saale) – 19

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat zu entscheiden gehabt, ob

ein Lehrer für die von ihm für den von ihm zu erteilenden Unterricht beschafften

Schulbücher einen Kostenerstattungsanspruch gegen seinen Dienstherrn hat.

 

 

 

Im Rahmen einer zum Schuljahresbeginn stattgefundenen Dienstberatung

des Lehrerkollegiums teilte die zuständige Lehrmittelbeauftragte der Schule mit,

dass den Lehrern keine Schulexemplare der vorgesehenen Schulbücher zur

Verfügung gestellt werden könnten. Der Kläger bestellte daraufhin Schulbücher

im Wert von 146,00 EUR und bat anschließend bei seinem Dienstherrn schriftlich um

Erstattung der angefallenen Kosten. Dieser lehnte den Anspruch ab und

begründete dies damit, der Kläger hätte zunächst anzeigen müssen, dass er die

Bücher anschaffen wolle.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Kläger

habe einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die von ihm beschafften

Schulbücher durch den Schulträger.

 

 

 

Bei den Büchern handele es sich um für den Unterricht

erforderliche Lehrmittel, über die der Lehrer für eine sachgerechte

Unterrichtsvorbereitung und ?erteilung ebenso verfügen müsse wie die Schüler. Ihn

treffe keine Verpflichtung, die erforderlichen Schulbücher aus eigenen Mitteln

zu bezahlen. Sein Gehalt werde allein für den Lebensunterhalt für ihn und seine

Familie gezahlt.

 

 

 

Zwar müsse er aufgrund des bestehenden Dienst- und

Treueverhältnis grundsätzlich zunächst seinen Dienstherrn auffordern, die erforderlichen

Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen. In dem hier zu entscheidenden Fall sei

aber davon auszugehen, dass der Kläger davon habe ausgehen dürfen, dass er die erforderlichen

Bücher selbst kaufen und anschließend die Kosten bei seinem Dienstherrn geltend

machen könne. Im Lehrmitteletat des Landes seien Schulbücher für Lehrer nicht enthalten

und ein Budget des Schulträgers für Lehrbücher für Lehrer nicht vorhanden gewesen.

Zudem seien die Äußerungen der Lehrmittelbeauftragten in der Dienstberatung so

zu verstehen gewesen, dass die Lehrer aufgefordert waren, sich die

erforderlichen Bücher selbst gegen eine spätere Kostenerstattung zu beschaffen.

 

 

 

VG Halle, Urteil vom  8.

November 2017 ?  5 A 16/16 HAL -

 

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