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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG Halle)
Verwaltungsgericht Halle stoppt Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)

14.05.2018, Halle (Saale) – 9

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht hat in zwei

Eilverfahren entschieden, dass die Erweiterung eines Instituts für

Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle durch Neuerrichtung eines drei- und

eines viergeschossigen Gebäudes, einschließlich der Errichtung der hierdurch erforderlich

werdenden Stellplätze, unzulässig ist.

 

 

 

Nachbarn hatten gegen die von der

Stadt Halle an den beigeladenen Bauherrn erteilte Baugenehmigung Widerspruch

erhoben, weil sie das Vorhaben in ihrem Wohngebiet für unzulässig halten.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat den Eilanträgen

der Nachbarn stattgegeben. Da die nähere Umgebung des Baugrundstücks nach

Auffassung der Kammer als faktisches reines Wohngebiet einzustufen ist, sei die

geplante Erweiterung des Augen-Laserzentrums, das sich über mehrere Gebäude

erstrecken soll, bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Die geplante Erweiterung der

vom Beigeladenen gegenwärtig betriebenen "Augenarztpraxis" sei mit

dem Charakter eines reinen Wohngebietes unvereinbar. Es diene erkennbar nicht

nur den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes für gesundheitliche Zwecke. Das

Vorhaben gehe über eine normale Arztpraxis deutlich hinaus. Dafür spreche schon

die Bezeichnung als "Versorgungszentrum" und der durch den

derzeitigen Betrieb bereits ausgelöste Zu- und Abgangsverkehr. Es würden nicht

nur (einzelne) Räume innerhalb eines Wohngebäudes für die Praxis genutzt. Schon

der Betrieb des bestehenden "kleinen Klinikums" gehe über eine bloße

(genehmigungsfähige) Augenarztpraxis deutlich hinaus und sei nach vorläufiger

Prüfung baurechtlich so nicht genehmigt.

 

 

 

VG Halle, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 ?

2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL

 

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