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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Bernsteinförderung in der Goitzsche

25.09.2018, Halle (Saale) – 13

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hatte in einem Verfahren des

vorläufigen Rechtsschutzes darüber zu entscheiden, ob für die geplante

Bernsteinförderung aus der Goitzsche eine Genehmigung nach der

Landesschifffahrtsverordnung erforderlich ist. Die Antragstellerin beabsichtigt

die Förderung von Bernstein aus der Goitzsche mittels einer Förderplattform auf

dem Goitzschesee, auf der sich die entsprechenden Vorrichtungen zur Gewinnung von

Bernstein befinden. Hierbei wird der Bernstein aus einer Tiefe von bis zu 30

Metern mittels eines Saugrohres auf die Arbeitsplattform gebracht und dort gewaschen

und getrennt.

 

 

 

Nachdem der Antragsgegner die Erteilung der Genehmigung nach

der Landesschifffahrtsverordnung versagt hatte, streiten die Beteiligten über

die Frage, ob die Antragstellerin für die Nutzung der Arbeitsplattform auf der

Goitzsche eine Genehmigung nach der Landesschifffahrtsverordnung benötigt.

 

 

 

Die Antragstellerin hat in diesem Eilverfahren beantragt,

festzustellen, dass eine Genehmigung nach der Landesschifffahrtsverordnung

nicht erforderlich ist. Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag vorläufig stattgegeben.

Der Antragstellerin sei ein Zuwarten nicht zuzumuten, weil ihr erhebliche

finanzielle Einbußen drohen würden. Der Antrag sei auch begründet. Die

vorgesehene Plattform unterliege nicht der Genehmigungspflicht nach der Landesschifffahrtsverordnung.

Bei der Goitzsche handele es sich zwar um ein Landesgewässer, auf ihr sei aber

keine Schifffahrt zugelassen. Weder liege eine entsprechende Widmung vor noch

sehe die Verordnung  zur Nutzung des

Goitzschesees eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung vor. Etwas

anderes folge auch nicht daraus, dass 

für zwei Schiffe die Benutzung der Goitzsche zugelassen worden sei.

 

 

 

VG Halle, Beschluss vom 14. September 2018 ?  7 B 100/18 HAL

 

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