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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

VG (HAL) Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

17.04.2019, Halle (Saale) – 7

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle

hatte zu entscheiden, ob ein Miniatur Bullterrier als gefährlicher Hund im

Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt. Die Behörde hatte dem Halter eines

Miniatur-Bullterriers aufgegeben, einen Wesenstest zu dessen

Sozialverträglichkeit nachzuweisen, weil dieser als sog. ?Listenhund? nach dem

Gesetz als gefährlich gelte. Hiergegen wendet sich der Kläger.

 

Nach dem Hundegesetz

Sachsen-Anhalt müssen als gefährlich geltende Hunde um gehalten werden zu

dürfen, einen sog. Wesenstest bestehen. Als gefährlich gelten u. a. Hunde, die aufgrund

ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich vom Gesetzgeber eingestuft wurden. Hierzu

zählen u. a. der Bullterrier, nicht aber der Miniatur-Bullterrier, der heute

als eigene Rasse anerkannt ist. In der Verordnung des Innenministeriums zum

Hundegesetz Sachsen-Anhalt wird in der Anlage 6 zu § 4a der

Miniatur-Bullterrier dem Bullterrier indes gleichgestellt, so dass er deshalb von

den Behörden allein aufgrund seiner Rasse ebenfalls als gefährlicher Hund

behandelt wird.

 

Das Gericht hat dem Kläger Recht

gegeben und durch Urteil vom 21. März 2019 entschieden, dass der Miniatur-Bullterrier des Klägers

nicht als gefährlicher Hund im Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt.

Soweit diese Rasse in der Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt der

Bullterrierrasse gleichgestellt wird, sei dies rechtswidrig. Die entsprechende Anlage

6 in der Verordnung sei nichtig, weil der Verordnungsgeber zu einer solchen

Regelung nicht ermächtigt sei, die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten habe

und die maßgebliche Regelung überdies missverständlich und damit nicht hinreichend

bestimmt sei. Zudem sei das vom Bundesverfassungsgericht vorgebende Beobachtungsgebot

nicht eingehalten.

 

Das Gericht hat die Berufung zum

Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil eine andere Kammer des

Verwaltungsgerichtes Halle im Januar 2019 entschieden hatte, dass der Halter

eines Miniatur-Bullterriers wegen dessen Gefährlichkeit aufgrund seiner Rasse

erhöhte Hundesteuer zahlen muss.VG Halle, Urteil vom 21. März 2019 - 1 A 241/16 HAL

 

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