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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Eilantrag gegen Anordnung zur Vorlage von Unterlagen an Untersuchungsausschuss erfolglos.

14.02.2020, Halle (Saale) – 2

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das

Verwaltungsgericht Halle hat zwei Eilanträge des Abwasserzweckverbandes Bad

Dürrenberg abgelehnt, die sich gegen kommunalaufsichtsrechtliche Anordnungen

des Burgenlandkreises zur Vorlage von Unterlagen zur Aufklärung von

Finanzderivatgeschäften und zur Erteilung von Aussagegenehmigungen richten.

Hintergrund ist ein Aktenvorlageersuchen des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren sollen Zeugen vor dem Ausschuss

aussagen, die hierfür einer Aussagegenehmigung bedürfen.

 

Nach

Überzeugung des Gerichts ist der Abwasserzweckverband nicht berechtigt, sich

der begehrten Aktenvorlage und der Erteilung der Aussagegenehmigungen zu

verweigern. Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die der Aufsicht des

Landes unterstehen, seien gesetzlich verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss

jederzeit die Akten

vorzulegen und die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Der Abwasserzweckverband könne dem nicht entgegenhalten, in seinem

verfassungsrechtlich garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt

zu werden. Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung sei die parlamentarische

Kontrollkompetenz zwar auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Der

Untersuchungsauftrag des Ausschusses ziele aber auf die Prüfung der

Vereinbarkeit der Derivatgeschäfte des Abwasserzweckverbandes mit den Vorgaben

des Haushaltsrechts und gehe daher nicht über eine Rechtmäßigkeitskontrolle

hinaus.

 

Die

Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

 

VG

Halle, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 3 B 151 / 20 HAL und 3 B 157 / 20 HAL

 

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