Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen erfolglos

14.05.2020, Halle (Saale) – 6

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht

hat eine Klage gegen die Rücknahme einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen, Ortsteil Webau,

abgewiesen.

 

 

 

Der Klägerin wurde im

Januar 2016 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage

zur biologischen Behandlung organischer Abfälle aus der Schlacht- und

Brotindustrie zur Erzeugung von Biogas erteilt, die vom BUND mit einer

gesonderten Klage angefochten worden ist. Diese Genehmigung hat der Beklagte

darauf hin im Mai 2018 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen und den

Antrag der Klägerin auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

für die geplante Anlage nunmehr abgelehnt.

 

 

 

Nach Überzeugung des

Gerichts ist die Entscheidung der Beklagten über die Rücknahme der zuvor

erteilten Genehmigung rechtmäßig, weil die Genehmigung selbst rechtswidrig

erteilt worden sei. Bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit im

Genehmigungsverfahren sei wegen der nur unvollständig ausgelegten Unterlagen

nicht ordnungsgemäß erfolgt, sodass gegen Verfahrensvorschriften verstoßen

worden sei. Die Genehmigung sei weiter aus Sachgründen rechtswidrig. Beim

Betrieb der geplanten Anlage würden die nach der TA Lärm zulässigen Grenzwerte

im Nachtbetrieb überschritten. Damit werde den Schutzpflichten nach § 5 Abs. 1

Nr. 1 BImSchG nicht entsprochen. Darüber hinaus sei die Einhaltung der

Betreiberpflichten hinsichtlich der Verhinderung von Störfällen und der Abwehr

der daraus resultierenden schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit

und die Nachbarschaft nicht ausreichend sichergestellt.

 

 

 

Die Entscheidung ist

nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

VG Halle, Urteil vom 14.

Mai 2020 ? 8 A 425/18 HAL

 

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links