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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen erfolglos
14.05.2020, Halle (Saale) – 6
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht
hat eine Klage gegen die Rücknahme einer erteilten immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen, Ortsteil Webau,
abgewiesen.
Der Klägerin wurde im
Januar 2016 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
zur biologischen Behandlung organischer Abfälle aus der Schlacht- und
Brotindustrie zur Erzeugung von Biogas erteilt, die vom BUND mit einer
gesonderten Klage angefochten worden ist. Diese Genehmigung hat der Beklagte
darauf hin im Mai 2018 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen und den
Antrag der Klägerin auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
für die geplante Anlage nunmehr abgelehnt.
Nach Überzeugung des
Gerichts ist die Entscheidung der Beklagten über die Rücknahme der zuvor
erteilten Genehmigung rechtmäßig, weil die Genehmigung selbst rechtswidrig
erteilt worden sei. Bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit im
Genehmigungsverfahren sei wegen der nur unvollständig ausgelegten Unterlagen
nicht ordnungsgemäß erfolgt, sodass gegen Verfahrensvorschriften verstoßen
worden sei. Die Genehmigung sei weiter aus Sachgründen rechtswidrig. Beim
Betrieb der geplanten Anlage würden die nach der TA Lärm zulässigen Grenzwerte
im Nachtbetrieb überschritten. Damit werde den Schutzpflichten nach § 5 Abs. 1
Nr. 1 BImSchG nicht entsprochen. Darüber hinaus sei die Einhaltung der
Betreiberpflichten hinsichtlich der Verhinderung von Störfällen und der Abwehr
der daraus resultierenden schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit
und die Nachbarschaft nicht ausreichend sichergestellt.
Die Entscheidung ist
nicht rechtskräftig.
VG Halle, Urteil vom 14.
Mai 2020 ? 8 A 425/18 HAL
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