Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: +49 391 6067041
Fax: +49 391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Adresse des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Erhebung von Gerichtsgebühren

22.04.2005, Magdeburg – 1

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05

 

 

 

 

<script language="JavaScript">

<!--

// IE 4.0 -- nurtext.css

// Netscape 4.0 -- nurtext.css

// Macintosh -- nurtext2.css

if (navigator.userAgent.indexOf("Mac") >= 0)

{document.writeln("<link rel=stylesheet href="../../nurtext2.css" type="text/css">"); }

else

{document.writeln("<link rel=stylesheet href="../../nurtext.css" type="text/css">"); }

// -->

</script>

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05

 

Magdeburg, den 20. April 2005

 

(VG MD) Erhebung von Gerichtsgebühren

Seit dem 01.07.2004 hat der Gesetzgeber auch für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Erhebung von Gerichtskosten mit Eingang der Klage vorgesehen. Dazu hat das Gericht nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes einen vorläufigen Streitwert festzusetzen. Ein Streitwert wird grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse desjenigen bemessen, der die Klage einreicht. Hinsichtlich der Bewertung des wirtschaftlichen Interesses orientieren sich die Gerichte regelmäßig an den im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgenommenen Empfehlungen. Für die Schließung einer Schule wird dort empfohlen, von dem gesetzlich vorgesehenen Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 ¿ auszugehen. Da in dem vorliegenden Verfahren die Klage jedoch durch 119 Personen eingereicht worden ist, hat das Gericht nach den dafür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen den Auffangstreitwert mit der Anzahl der Kläger vervielfacht, was einen vorläufigen Streitwert von 595.000,00 ¿ ergibt. Aus diesem Streitwert errechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz Kosten in Höhe von 9.768,00 ¿. Diese wurden, da zwischen den Klägern eine sog. Gesamtschuldnerschaft besteht, bei der in der Klageschrift erstbenannten volljährigen Person angefordert. Die Anforderung des Gesamtbetrages bei einem der Kläger ist im Gerichtskostengesetz vorgesehen. Von den Gerichtkosten in Höhe von 9.768,00 ¿ trägt jeder Kläger im Innenverhältnis mithin 82,08 ¿. Die Gesamtkosten sind unter den Klägern auszugleichen. Anzumerken bleibt Folgendes: Für den Fall, dass die Klage von jedem Kläger gesondert erhoben worden wäre, ergäbe sich nach den Empfehlungen des Streitwertkataloges ein Streitwert in Höhe von 5.000,00 ¿. Dieser hätte Gerichtkosten in Höhe von jeweils 363,00 ¿ zur Folge gehabt.

Entschieden weist das Gericht den Vorwurf zurück, die Festsetzung des Streitwertes zeuge von einem eigenartigen Verständnis von Recht und Demokratie. Die Festsetzung des Streitwertes sowie die Anforderung der Kosten beruht auf den vorstehend genannten Vorschriften des Gerichtskostengesetzes, die auch der ausführlichen Begründung des den vorläufigen Streitwertes festzusetzenden Beschlusses zu entnehmen sind. Anderweitige Spekulationen, sofern Sie sich auch auf das Gericht beziehen, Bürgerinitiativen sollten schon im Vornherein abgewürgt und es sollen unüberwindliche finanzielle Hindernisse für die Mitwirkung an Entscheidungen aufgebaut werden, entbehren jeder sachlichen Grundlage, zumal die Klage noch nicht begründet ist, so dass das Gericht über keinerlei "Hindergrundinformationen" verfügte.

Gegen die nach § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG unanfechtbare Festsetzung des vorläufigen Streitwertes hat die die Kläger vertretene Rechtsanwaltskanzlei am 19.04.2005 Gegenvorstellung mit dem Ziel, der Abänderung des Streitwertes, eingelegt. Darüber ist noch nicht entschieden.

Aktenzeichen: 7 A 104/05 MD

Uwe Haack

Pressesprecher

Impressum:

Verwaltungsgericht Magdeburg

Pressestelle

Schönebecker Str. 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (03 91) 6 06 70 02

Fax: (03 91) 6 06 70 32

<A HREF ="mailto:pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de">Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de</A>

 

 

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links