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(VG MD) Sonderzahlung - sog. Weihnachtsgeld - 2003 für Beamte, Professoren und Richter

07.09.2005, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/05

 

Magdeburg, den 7. September 2005

 

(VG MD) Sonderzahlung - sog. Weihnachtsgeld - 2003 für Beamte, Professoren und Richter

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 06.09.2005 als erstes Gericht in Sachsen-Anhalt Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Sonderzahlung im Jahre 2003 getroffen und entschieden, dass die entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen formell und materiell nicht zu beanstanden sind.

Hintergrund:

Mit dem Besoldungs- und Versorgungsrechtsanpassungsgesetz 2003 hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, Bestimmungen über jährlich zu zahlende Sonderzuwendungen (sog. Weihnachtsgeld) zu treffen. Davon hat das Land Sachsen-Anhalt erstmals für das Jahr 2003 Gebrauch gemacht und die Sonderzuwendung nach ämtern gestaffelt festgelegt.

Den von den Klägern vorgebrachten Einwendungen insbesondere gegen das formelle Zustandekommen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen hat sich das Gericht nicht angeschlossen. So sei das Landesgesetz rechtzeitig, nämlich am Freitag, den 28.11.2003, verkündet worden. Auch im übrigen seien der Absenkung der Sonderzuwendung rechtliche Bedenken nicht entgegen zu halten. Für die Kläger besteht nunmehr die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einzulegen.

 

Anmerkung: Seit dem Jahr 2005 wird eine Sonderzahlung an Beamte, Professoren und Richter, bis auf die Zahlung eines "Sonderbeitrages" pro Kind in Höhe 25,56 Euro, auf Grund der Haushaltslage des Landes Sachsen-Anhalt nicht mehr vorgenommen.

 

Aktenzeichen: 5 A 57/05 MD u. a.

 

Uwe Haack

Pressesprecher

 

 

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