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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Keine Verletzung des
Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der Landesforstverwaltung

21.07.2008, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 003/08

 

 

 

Magdeburg, den 21. Juli 2008

 

 

 

(VG MD) Keine Verletzung des

Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der Landesforstverwaltung

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat

keine Verletzung des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts im

Zusammenhang mit der Umgestaltung der Landesforstverwaltung feststellen können

und deshalb mit Beschluss vom 18.07.2008 den darauf gerichteten Antrag des

Hauptpersonalrates bei Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU)

zurückgewiesen. Das Gericht ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die

Ministerin lediglich den nicht mitbestimmungsbedürftigen Beschluss der

Landesregierung vom 06.09.2005 umgesetzt hat. Mit der Schaffung von zwei  auf

unterschiedliche Aufgaben spezialisierten Landesbetrieben hat sie keine ¿eigene

Reform¿ in Gang gesetzt. Denn schon die Landesregierung hatte angeordnet,  dass

die Betriebsleitung des (alten) Landes(forst)betriebes (LFB) zum 31.12.2005

aufgelöst wird, sodass zumindest die Aufgaben in neuen Strukturen wahrgenommen

werden. Eine wie vom Hauptpersonalrat geltend gemachte Zweiphasigkeit oder

¿stufigkeit (zunächst Fortführung und Umbenennung des LFB und Aufgliederung im

Jahre 2006) hatte die Landesregierung nicht vorgeschrieben.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Die Organisationsentscheidung der

Landesregierung vom 06.09.2005 ist gemäß § 61 Abs. 2 Personalvertretungsgesetz

Sachsen-Anhalt (PersVG) nicht mitbestimmungspflichtig gewesen. Gegenstand auch

dieses Beschlusses der Landesregierung war eine ¿Strukturentscheidung¿, die von

dem betroffenen Ressort (MLU) bei näherer Ausgestaltung umzusetzen war. Der

Streit zwischen den am Verfahren Beteiligten ¿entbrannte¿, weil der

Hauptpersonalrat der Meinung war, das Handeln der Ministerin gehe über die

Entscheidung der Landesregierung im Sinne einer ¿eigenen Reform¿ hinaus; diese

wäre dann mitbestimmungspflichtig gewesen. Ob die Ministerin den

Hauptpersonalrat hat beteiligten müssen,  sollte auf Antrag der

Personalvertretung die Fachkammer für Personalvertretungsrecht beim

Verwaltungsgericht Magdeburg (die Kammer ist mit einem Berufsrichter und 2

ehrenamtlichen Richtern besetzt) feststellen.

 

 

 

 

 

 

 

Aktenzeichen: 11 A 3/08 MD

 

 

 

 

 

Uwe Haack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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