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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG MD) Keine Verletzung des
Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der Landesforstverwaltung
21.07.2008, Magdeburg – 3
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/08
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 003/08
Magdeburg, den 21. Juli 2008
(VG MD) Keine Verletzung des
Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der Landesforstverwaltung
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat
keine Verletzung des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts im
Zusammenhang mit der Umgestaltung der Landesforstverwaltung feststellen können
und deshalb mit Beschluss vom 18.07.2008 den darauf gerichteten Antrag des
Hauptpersonalrates bei Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU)
zurückgewiesen. Das Gericht ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die
Ministerin lediglich den nicht mitbestimmungsbedürftigen Beschluss der
Landesregierung vom 06.09.2005 umgesetzt hat. Mit der Schaffung von zwei auf
unterschiedliche Aufgaben spezialisierten Landesbetrieben hat sie keine ¿eigene
Reform¿ in Gang gesetzt. Denn schon die Landesregierung hatte angeordnet, dass
die Betriebsleitung des (alten) Landes(forst)betriebes (LFB) zum 31.12.2005
aufgelöst wird, sodass zumindest die Aufgaben in neuen Strukturen wahrgenommen
werden. Eine wie vom Hauptpersonalrat geltend gemachte Zweiphasigkeit oder
¿stufigkeit (zunächst Fortführung und Umbenennung des LFB und Aufgliederung im
Jahre 2006) hatte die Landesregierung nicht vorgeschrieben.
Zum Hintergrund:
Die Organisationsentscheidung der
Landesregierung vom 06.09.2005 ist gemäß § 61 Abs. 2 Personalvertretungsgesetz
Sachsen-Anhalt (PersVG) nicht mitbestimmungspflichtig gewesen. Gegenstand auch
dieses Beschlusses der Landesregierung war eine ¿Strukturentscheidung¿, die von
dem betroffenen Ressort (MLU) bei näherer Ausgestaltung umzusetzen war. Der
Streit zwischen den am Verfahren Beteiligten ¿entbrannte¿, weil der
Hauptpersonalrat der Meinung war, das Handeln der Ministerin gehe über die
Entscheidung der Landesregierung im Sinne einer ¿eigenen Reform¿ hinaus; diese
wäre dann mitbestimmungspflichtig gewesen. Ob die Ministerin den
Hauptpersonalrat hat beteiligten müssen, sollte auf Antrag der
Personalvertretung die Fachkammer für Personalvertretungsrecht beim
Verwaltungsgericht Magdeburg (die Kammer ist mit einem Berufsrichter und 2
ehrenamtlichen Richtern besetzt) feststellen.
Aktenzeichen: 11 A 3/08 MD
Uwe Haack
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