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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Klage auf
Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.)

10.11.2008, Magdeburg – 4

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 004/08

 

 

 

Magdeburg, den 10. November 2008

 

 

 

(VG MD) Klage auf

Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.)

 

von Bismarck

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit

Urteil vom 10.11.2008 die auf Gewährung von Ausgleichsleistungen der

Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck für das im Rahmen der Bodenreform

enteignete Rittergut Schönhausen u. a. gerichtete Klage abgewiesen.

 

Das Gericht ist zu der Überzeugung

gelangt, dass Otto (II.) von Bismarck allein aufgrund seiner Stellung als

Gesandter I. Klasse und damit Stellvertreter des Botschafters an der Deutschen

Botschaft in Rom ab dem Jahr 1940 dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub

geleistet hat. Dies steht der Gewährung von Ausgleichsleistungen entgegen.

 

Die dem Gericht vorliegenden

Unterlagen belegten, dass die deutschen diplomatischen Auslandsvertretungen in

die Maßnahmen der Judenverfolgung eingebunden waren. Im Lichte der insoweit vom

Gericht angenommenen Indizwirkung müssen u. a. auch die Vorsprachen Bismarcks

bei der damaligen italienischen Regierung gesehen werden. Aufgrund der hohen

Indizwirkung seines Amtes wurden vom Gericht die von ihm seinerzeit inoffiziell

geäußerten Hinweise zur Verfolgung der Juden nicht als entlastend angesehen.

 

Aus diesem Grunde stehen den Klägern

als Rechtsnachfolgern die geltend gemachten Ausgleichsleistungen nicht zu.

 

 

 

Das Gericht hat die Revision gegen

das Urteil wegen der Indizwirkung des Amtes zugelassen.

 

 

 

Wegen des der Entscheidung zugrunde

liegenden Sachverhaltes im Übrigen verweise ich wird auf die Terminsankündigung

unter www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-md.

 

 

 

Aktenzeichen: 5 A 2/08 MD

 

 

 

Uwe Haack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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