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(VG-MD) Streit um den
Gemeindenamen "Oberharz"
13.10.2009, Magdeburg – 3
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 003/09
Magdeburg, den 9. Oktober 2009
(VG-MD) Streit um den
Gemeindenamen "Oberharz"
Das Verwaltungsgericht hat
am 09.10.2009 den Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Samtgemeinde Oberharz wollte damit
erreichen, dass die sich zum 01.01.2010 zusammenschließenden Städte Elbingerode
(Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie Gemeinden Elend, Sorge,
Stiege und Tanne den (neuen) Namen ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ nicht führen.
Das Gericht hat durch die
beabsichtigte Führung dieses Namens, das Namensrecht der Samtgemeinde Oberharz
nicht als verletzt angesehen. Die Namen sind nach Auffassung des Gerichts bereits
nicht wesentlich gleich, so dass eine Verwechselungsgefahr bereits deshalb
nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Dem Namenschutz
unterliegt grundsätzlich nur der gesamte Name. Besteht der Ortsname aus
mehreren Bestandteilen, so sind einzelne Bestandteile nur in Ausnahmefällen
geeignet, Namensschutz zu vermitteln. Die Samtgemeinde hat an der Verwendung
des Namenszusatzes ¿Oberharz¿ keinen alleinigen Anspruch. Denn der Begriff
¿Oberharz¿ bezeichnet in erster Linie eine Region. Der Namensbestandteil ist
mithin von dieser nur ¿entliehen¿ und genießt deshalb keinen umfassenden
Schutz. Der Umfang des Namensschutzes richtet sich dabei nach der sich zum
Begriff ¿Oberharz¿ im Laufe der Zeit herausgebildeten Verkehrsauffassung. Der
Begriff des Oberharzes ist dabei verschiedenen Sichtweisen ¿ und nicht nur den
von der Antragstellerin geltend gemachten historischen - zugänglich. Aufgrund
dessen konnte nicht festgestellt werden, dass die Verwendung des Begriffs
¿Oberharz¿ nicht zuletzt auch in Anbetracht der Umstände der Teilung
Deutschlands im Gebiet der neuen ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ unbefugt wäre.
Jedenfalls gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gebiet, in dem sich die
zukünftige Stadt Oberharz am Brocken befindet, keinerlei sachliche Nähe zum
Begriff und zur Region des Oberharzes aufweist, weshalb sie den Begriff
¿Oberharz¿ verwenden darf. Allenfalls wenn dies der Fall wäre, würde sie den
Begriff unbefugt benutzen, was ggf. zu einer Verletzung des Namensrechts der
Samtgemeinde Oberharz führen könnte.
Gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts kann die Samtgemeinde Oberharz Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen.
Aktenzeichen: 9 B 246/09 MD
Uwe Haack
(Pressesprecher)
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