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(VG-MD) Militärische Tiefflüge
der Bundeswehr
01.03.2010, Magdeburg – 1
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/10
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 001/10
Magdeburg, den 1. März 2010
(VG-MD) Militärische Tiefflüge
der Bundeswehr
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute
mit Urteil die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes (NABU Deutschland
e. V.), mit der er seine Beteiligung an der Entscheidung der Bundeswehr über
militärischer Tiefflüge im Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger-Heide
gerichtlich durchsetzen wollte, abgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts sieht das Gesetz bei der Entscheidung der
Bundeswehr, Tiefflüge durchzuführen (§ 30 Abs. 1
Satz 3 Luftverkehrsgesetz), kein Verfahren vor,
an dem Dritte wie z. B. Naturschutzverbände zu
beteiligen wären. Deshalb kam es dem
Gericht darauf, ob derartigeTiefflüge tatsächlich
die im Vogelschutzgebiet befindlichen
Vögel beeinträchtigten, im vorliegenden
Rechtsstreit nicht an.
Das Gericht hat die Berufung zum
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen. Diese kann
innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.
Aktenzeichen: 1 A 246/08 MD
Hintergrund: Das
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte in einem Verfahren des
vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 21.04.2008 die Tiefflüge der
Bundeswehr in dem o. a. Gebiet gestoppt, weil es die Auffassung vertrat, dem
Naturschutzverband stehe ein Recht auf Beteiligung bei der Durchführung von
Tiefflügen zur Seite. Von dieser Rechtsauffassung ist das Verwaltungsgericht
nunmehr abgewichen und hat u. a. deshalb die Berufung zugelassen.
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