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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Militärische Tiefflüge
der Bundeswehr

01.03.2010, Magdeburg – 1

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 001/10

 

 

 

Magdeburg, den 1. März 2010

 

 

 

(VG-MD) Militärische Tiefflüge

der Bundeswehr

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute

mit Urteil die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes (NABU Deutschland

e. V.), mit der er seine Beteiligung an der Entscheidung der Bundeswehr über

militärischer Tiefflüge im Vogelschutzgebiet  Colbitz-Letzlinger-Heide

gerichtlich durchsetzen wollte, abgewiesen.

 

Nach Auffassung des Gerichts sieht das Gesetz bei der Entscheidung der

 

Bundeswehr, Tiefflüge durchzuführen (§ 30 Abs. 1

Satz 3 Luftverkehrsgesetz), kein Verfahren vor,

 

an dem Dritte wie z. B. Naturschutzverbände zu

beteiligen wären. Deshalb kam es dem

 

Gericht darauf, ob derartigeTiefflüge tatsächlich

die im Vogelschutzgebiet befindlichen

 

Vögel beeinträchtigten, im vorliegenden

Rechtsstreit nicht an.

 

 

 

Das Gericht hat die Berufung zum

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen. Diese kann

innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt  werden.

 

 

 

Aktenzeichen: 1 A 246/08 MD

 

 

 

Hintergrund: Das

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte in einem Verfahren des

vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom  21.04.2008 die Tiefflüge der

Bundeswehr in dem o. a. Gebiet gestoppt, weil es die Auffassung vertrat, dem

Naturschutzverband stehe ein Recht auf Beteiligung bei der Durchführung von

Tiefflügen zur Seite. Von dieser Rechtsauffassung ist das Verwaltungsgericht

nunmehr abgewichen und hat u. a. deshalb die Berufung zugelassen.

 

 

 

Impressum:

 

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