Kontakt
Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: +49 391 6067041
Fax: +49 391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Adresse des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Verwaltungsgericht
Magdeburg entscheidet über Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes
Magdeburg-Rothensee
07.07.2011, Magdeburg – 2
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/11
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 002/11
Magdeburg, den 7. Juli 2011
(VG-MD) Verwaltungsgericht
Magdeburg entscheidet über Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes
Magdeburg-Rothensee
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat
die gegen die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
gerichtete Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee mit
Urteil vom heutigen Tage abgewiesen.
Die Kläger, die Magdeburger Weiße
Flotte GmbH sowie Vertreter von Ruder- und Motorsportvereinen, wollten mit der
Klage den (Fort-)Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee als Teil
einer Bundeswasserstraße erreichen. Dem folgte das Gericht nicht. Dabei hat das
Gericht die Klage, mit Ausnahme der der Weiße Flotte Magdeburg GmbH, bereits
als unzulässig abgewiesen, weil sich die Kläger mit ihrem Begehren nicht zuvor
an die Beklagte gewandt hatten.
Im Übrigen hat es seine Entscheidung
im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei der Außerbetriebnahme des
Schiffshebewerkes lediglich um wasserverkehrsrechtliche Maßnahme und damit
nicht um eine solche, die nur aufgrund eines Planfeststellungsverfahren hätte
getroffen werden dürfen, gehandelt hat. Der Bestand der Bundeswasserstraße als
solche ist infolge der Stilllegung des Schiffshebewerkes nicht betroffen. Die
Stilllegung konnte mithin aufgrund einer allgemeinen Anordnung ¿ wie erfolgt ¿
durchgeführt werden. Aus dem Bundeswasserstraßengesetz ergibt sich kein
Anspruch auf uneingeschränkte Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes des
Wasserverkehrs.
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf
Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung gestellt werden.
Akenzeichen: 3 A 28/09 MD
Impressum:
Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressestelle
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 606 - 7062
Fax: (0391) 606 - 7032
Mail:
pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de