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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Verwaltungsgericht
Magdeburg entscheidet über Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes
Magdeburg-Rothensee

07.07.2011, Magdeburg – 2

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 002/11

 

 

 

Magdeburg, den 7. Juli 2011

 

 

 

(VG-MD) Verwaltungsgericht

Magdeburg entscheidet über Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes

Magdeburg-Rothensee

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat

die gegen die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

gerichtete Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee mit

Urteil vom heutigen Tage abgewiesen.

 

 

 

Die Kläger, die Magdeburger Weiße

Flotte GmbH sowie Vertreter von Ruder- und Motorsportvereinen, wollten mit der

Klage den (Fort-)Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee als Teil

einer Bundeswasserstraße erreichen. Dem folgte das Gericht nicht. Dabei hat das

Gericht die Klage, mit Ausnahme der der Weiße Flotte Magdeburg GmbH, bereits

als unzulässig abgewiesen, weil sich die Kläger mit ihrem Begehren nicht zuvor

an die Beklagte gewandt hatten.

 

Im Übrigen hat es seine Entscheidung

im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei der Außerbetriebnahme des

Schiffshebewerkes lediglich um wasserverkehrsrechtliche Maßnahme und damit

nicht um eine solche, die nur aufgrund eines Planfeststellungsverfahren hätte

getroffen werden dürfen, gehandelt hat. Der Bestand der Bundeswasserstraße als

solche ist infolge der Stilllegung des Schiffshebewerkes nicht betroffen. Die

Stilllegung konnte mithin aufgrund einer allgemeinen Anordnung ¿ wie erfolgt ¿

durchgeführt werden. Aus dem Bundeswasserstraßengesetz ergibt sich kein

Anspruch auf uneingeschränkte Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes des

Wasserverkehrs.

 

 

 

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf

Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Akenzeichen: 3 A 28/09 MD

 

 

 

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