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(VG-MD) Streit um den
Gemeindenamen ?Oberharz?
12.07.2011, Magdeburg – 3
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 3/11
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 3/11
Magdeburg, den 12. Juli 2011
(VG-MD) Streit um den
Gemeindenamen ¿Oberharz¿
Das Verwaltungsgericht hat
im Streit um den Gemeindenamen ¿Oberharz¿ die Klage der Samtgemeinde Oberharz
gegen die Stadt Oberharz am Brocken abgewiesen. Die Samtgemeinde Oberharz
wollte damit erreichen, dass die sich zum 01.01.2010 zusammengeschlossenen
Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie die
Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne den (neuen) Namen ¿Stadt Oberharz am
Brocken¿ nicht führen. Ein vorangegangener Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Die dagegen eingelegte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt blieb ohne Erfolg.
Das Gericht hat in der
Verwendung des Namens ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ keine Namensanmaßung gesehen,
da eine Verwechslungsgefahr der beiden Beteiligten nicht gegeben ist. Nach
Auffassung des Gerichts wird eine solche Gefahr durch die vorweg gestellten
Begriffe ¿Samtgemeinde¿ bzw. ¿Stadt¿ und den Zusatz ¿am Brocken¿ sowie die
weitergeführten Namen ihrer Gemeindemitglieder bzw. Ortsteile weitestgehend
ausgeschossen.
Das Gericht hält an seiner
im Eilverfahren geäußerten Auffassung fest, der Begriff ¿Oberharz¿ unterliege
dem Wandel und bezeichne jedenfalls in jüngerer Vergangenheit auch das Gebiet
der Beklagten.
Gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts kann die Samtgemeinde Oberharz Antrag auf Zulassung der
Berufung stellen.
Aktenzeichen:
9 A 247/09 MD
Christoph
Zieger
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