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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Streit um den
Gemeindenamen ?Oberharz?

12.07.2011, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 3/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 3/11

 

 

 

Magdeburg, den 12. Juli 2011

 

 

 

(VG-MD) Streit um den

Gemeindenamen ¿Oberharz¿

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat

im Streit um den Gemeindenamen ¿Oberharz¿ die Klage der Samtgemeinde Oberharz

gegen die Stadt Oberharz am Brocken abgewiesen. Die Samtgemeinde Oberharz

wollte damit erreichen, dass die sich zum 01.01.2010 zusammengeschlossenen

Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie die

Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne den (neuen) Namen ¿Stadt Oberharz am

Brocken¿ nicht führen. Ein vorangegangener Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf

Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Die dagegen eingelegte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt blieb ohne Erfolg.

 

 

 

Das Gericht hat in der

Verwendung des Namens ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ keine Namensanmaßung gesehen,

da eine Verwechslungsgefahr der beiden Beteiligten nicht gegeben ist. Nach

Auffassung des Gerichts wird eine solche Gefahr durch die vorweg gestellten

Begriffe ¿Samtgemeinde¿ bzw. ¿Stadt¿ und den Zusatz ¿am Brocken¿ sowie die

weitergeführten Namen ihrer Gemeindemitglieder bzw. Ortsteile weitestgehend

ausgeschossen.

 

Das Gericht hält an seiner

im Eilverfahren geäußerten Auffassung fest, der Begriff ¿Oberharz¿ unterliege

dem Wandel und bezeichne jedenfalls in jüngerer Vergangenheit auch das Gebiet

der Beklagten.

 

 

 

Gegen die Entscheidung des

Verwaltungsgerichts kann die Samtgemeinde Oberharz Antrag auf Zulassung der

Berufung stellen.

 

Aktenzeichen:

9 A 247/09 MD

 

Christoph

Zieger

 

(stellv.

Pressesprecher)

 

 

 

Impressum:

 

Verwaltungsgericht

Magdeburg

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