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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Kundgebung in der Hansestadt Stendal/Ortsteil Insel

08.06.2012, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Das Gericht hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Verbot einer für den 08.06.2012 angemeldeten Kundgebung in der Hansestadt Stendal/Ortsteil Insel abgelehnt.

 

Nach vorangegangenen Anwohnerversammlungen in Insel, die sich gegen eine dortige Wohnsitznahme ehemaliger Strafgefangener richteten und auf einen Wegzug dieser Personen aus Insel zielten, meldete der Antragsteller eine Kundgebung mit dem Thema ?Wir für Euch ? Jetzt erst recht!? an. Mit Bescheid vom 06.06.2012 hat die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord diese Kundgebung für den Bereich der Ortslage Insel verboten.

 

Nach der Auffassung des Gerichts steht die angemeldete Kundgebung im direkten Zusammenhang mit den vorangegangenen Anwohnerversammlungen und muss sich aus diesem Grund die daraus resultierende Vorgeschichte zurechnen lassen. Auch für die angemeldete Versammlung gelte, dass diese objektiv betrachtet auf eine Zermürbung der Adressaten angelegt sei. Schon im Hinblick auf die geplante Durchführung der Kundgebung mit Trommeln und Megafon sei die Ausweitung der örtlichen Beschränkung auf das gesamte Ortsgebiet Insel nicht zu beanstanden.

 

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

 

Aktenzeichen: 1 B 165/12 MD

 

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