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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

12.07.2012, Magdeburg – 6

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage einen Eilantrag eines Mitbewerbers abgelehnt, der mit seinem Hauptantrag auf eine Absetzung der Wahl des Landesbeauftragten für die MfS-Unterlagen von der Tagesordnung der 28. und 29. Sitzung der 16. Sitzungsperiode gerichtet war.

Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es fehle dem Antragsteller bereits am Rechtsschutzinteresse für die begehrte Entscheidung. Der Antragsgegner (der Landtag von Sachsen-Anhalt) habe angegeben, dass sämtliche der 41 Bewerber in das Wahlverfahren einbezogen würden. Ein rechtlich schützenswertes Interesse an einer Verhinderung der Wahl sei daher nicht gegeben. Darüber hinaus fehle auch die für das Verfahren erforderliche Eilbedürftigkeit. Vor der Durchführung der Wahl bestehe kein rechtlich schützenswertes Bedürfnis zur Sicherung des vom Antragsteller geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs. Eine Vereitelung dieses Anspruchs könnte erst durch eine bevorstehende Ernennung des gewählten Bewerbers durch den Ministerpräsidenten drohen. Es sei davon auszugehen, dass der Ministerpräsident den bei der Wahl unterlegenen Bewerbern vor der Ernennung eines Mitbewerbers die Möglichkeit der Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes einräumen werde. Durch eine Änderung der Gesetzeslage stehe der Landesregierung kein Vorschlagsrecht mehr für einen bestimmten Bewerber zu, so dass vor der Wahl keine Vorentscheidung auf der Ebene der Exekutive gefallen sei, die ein vorgelagertes Eilbedürfnis hätte begründen können.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.Aktenzeichen: 5 B 184/12 MD

 

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