Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: +49 391 6067041
Fax: +49 391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Adresse des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Beanstandung von Fernsehsendungen

15.10.2015, Magdeburg – 2

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

Mit Beschluss vom 15.10.2015 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg

einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der Antragsteller, der als Angehöriger

einer Partei Mitglied im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt

ist, gegen die durch die Medienanstalt des Landes Sachsen-Anhalt unter

Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte Beanstandung zweier im Offenen

Kanal Magdeburg ausgestrahlter Sendungen gewandt hat. In diesen Sendungen

führte er Gespräche mit ausgewählten Studiogästen zu aktuellen und

grundsätzlich politischen Themen.  

 

Zur Begründung seiner

Entscheidung führt das Gericht aus, mit der Ausstrahlung

der Sendungen verstoße der Antragsteller gegen das Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt,

nach welchem das Senden von Beiträgen, die der Öffentlichkeitsarbeit

politischer Parteien dienen, im Offenen Kanal nicht zulässig sei. Auch wenn der

Antragsteller als Interviewer mit seinen Studiogästen Themen bespreche, die

Gegenstand aktueller politischer Diskussionen seien, ziehe er auch ohne

ausdrücklichen Bezug zur Partei die Aufmerksamkeit der Zuschauer sowohl auf

sich als Politiker, als auch auf die Partei, der er angehöre, als deren

Botschafter er auftrete. Denn bezüglich der ausgewählten Themen handele es sich

um solche, die mit der Arbeit des Antragstellers als Politiker übereinstimmen

würden. Indem er die Links der über die Sendungen entstandenen youtube-Videos

auf von ihm als Politiker unterhaltenen Seiten sozialer Netzwerke und auch auf

seiner im (Farb-) Design seiner Partei gestalteten Homepage

geteilt habe, habe er die Verbindung zur Partei unmittelbar hergestellt,

weshalb die vom Antragsteller betriebene Öffentlichkeitsarbeit ebenso dieser

diene.

 

Soweit die Beanstandung der

Sendungen zu einem Eingriff in die in Art. 5 GG verankerte Meinungsfreiheit des

Antragstellers führe, sei dieser hinzunehmen, da der Offene Kanal Magdeburg

nicht dazu diene, den politischen Parteien eine weitere Plattform im Rahmen ihrer

Wahlwerbung und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Vielmehr solle

der sogenannte Bürgerfunk die elektronischen Medien für die allgemeine

Meinungs- und Äußerungsfreiheit der Bürger öffnen und diesen ein Forum zur

Meinungsäußerung bieten.

 

In Anbetracht dessen, dass die

Aufstellung der Kandidaten hinsichtlich der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt

im März 2016 bereits begonnen habe, sei die sofortige Vollziehung der

Beanstandung und des damit einhergehenden Verbotes der weiteren Ausstrahlung der

Sendungen erforderlich, um im Hinblick auf die Chancengleichheit von Parteien

etwaige Vorsprünge des Antragstellers und der von ihm vertretenen Partei in der

Wahlwerbung zu verhindern.

 

Gegen

diesen Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

Aktenzeichen:

7 B 327/15 MD

 

 

 

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links