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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen
04.07.2016, Magdeburg – 2
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Das
Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute nach mehrtägiger mündlicher Verhandlung
die Klage, mit der sich der Kläger gegen das vom Landkreis Jerichower Land
gegen ihn erlassene Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen gewandt hat,
abgewiesen.
Das
Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen
von Schweinen zu Recht untersagt worden ist. Die Schwere und die Vielzahl der
festgestellten Verstöße habe keine positive Prognose für die Zukunft ermöglicht.
Kranke Tiere seien nicht ausreichend versorgt worden mit der Folge zahlreicher
unzureichend oder gar nicht behandelter Verletzungen und Erkrankungen. Diese
seien im Wesentlichen durch tierschutzwidrige Haltungsbedingungen verursacht
worden. Zudem ? so die weitere Begründung der Kammer ? seien überlange,
gesetzlich nicht zugelassene Verweildauern in Kastenständen, zu schmale und zu
kurze Kastenstände für Sauen und ein tierschutzwidriger Umgang mit überzähligen
Ferkeln und sog. Kümmerern festgestellt worden. Eine tierärztliche
Krankenbehandlung solcher Ferkel habe es nicht gegeben, sondern eine Anweisung
durch den Kläger, Tiere, die binnen einer Woche in der "Krankenbucht"
nicht gesundeten, zu töten.
Das
Gericht kam zu der Auffassung, dass der Kläger als verantwortlicher Tierhalter
anzusehen sei. Der Landkreis sei zutreffend davon auszugehen, dass die sich aus
Art. 12 und 14 GG (Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie) ergebenden Grundrechte
des Klägers hinter den Interessen des Tierschutzes (Art. 20a GG) zurücktreten
müssten.
Die
Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen. In dem Verfahren
gehe es nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um
einen Einzelfall tierschutzwidriger Haltung, wenngleich diese Entscheidung für
den Kläger bundesweite Geltung habe.
Der
Kläger kann gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung
durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt stellen.
Aktenzeichen:
1 A 1198/14 MD
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