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(VG-MD) Keine Baumfällerlaubnis für Allee in Barleben

29.10.2016, Magdeburg – 7

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Die Gemeinde Barleben hatte im Klagewege die Genehmigung zur Beseitigung von 58 Linden im Bereich Nordabschnitt des "Breiteweg" erreichen wollen. Zum Hintergrund: Der von der Klägerin geplante grundhafte Ausbau der Seitenanlagen des "Breiteweg" sieht u.a. die Beseitigung der als Allee und als Naturdenkmal geschützten Bäume vor. Der Landkreis Börde hatte die für die Fällungen begehrte Genehmigung versagt.Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Rechtsauffassung des Landkreises bestätigt und die Klage der Gemeinde mit Urteil vom 25.10.2016 abgewiesen. Die beabsichtigten Ausbauplanungen - so das Gericht - rechtfertigten keine Befreiung von dem gesetzlichen Verbot der Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Alleen bzw. Naturdenkmälern. Die Unterschutzstellung sei bereits zu DDR-Zeiten erfolgt. Dem jeweiligen Gesetzgeber des Bundes- und des Landesnaturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sei daher bei der Schaffung dieses Verbotes bewusst gewesen, dass es in Zukunft zu Interessenkonflikten zwischen Straßenaus- und -umbaubelangen und den naturschutzrechtlichen Belangen am Erhalt geschützter Alleen kommen könne. Es liege daher kein ursprünglich nicht abschätzbares Gemeininteresse vor, das eine Befreiung von dem Beseitigungsverbot rechtfertigen könne. Die Fällung aller 58 Linden sei auch nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr oder aus sonstigen Gründen der Verkehrssicherheit zu rechtfertigen.Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.Aktenzeichen: 1 A 469/14 MD

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