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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Genehmigung eines Krankenhausversorgungsvertrages

08.02.2017, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

Eine Magdeburger Apotheke wollte mit ihrer Klage die

Genehmigung eines mit einem Krankenhaus in Salzwedel geschlossenen

Krankenhausversorgungsvertrages erreichen. Der Vertrag sieht insbesondere vor,

dass Arzneimittel, die das Krankenhaus zur akuten medizinischen Versorgung

besonders dringend benötigt, unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung

gestellt werden.

 

Die beklagte Apothekerkammer Sachsen-Anhalt lehnte die

Genehmigung des Versorgungsvertrages ab, da die für eine Notfallversorgung zu akzeptierende

Lieferzeit von etwa einer Stunde weit überschritten würde und eine

Akutversorgung des Krankenhauses in Salzwedel durch die Klägerin nicht in der

geforderten Zeit gewährleistet sei.

 

Das Verwaltungsgericht

Magdeburg hat die Beklagte zur Genehmigung des Versorgungsvertrages verpflichtet.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Die vom Gesetz geforderte unverzügliche

Arzneimittelversorgung sei durch den Vertrag sichergestellt. Auch wenn der

Orientierungswert von einer Stunde für die Dauer der Bereitstellung der

Arzneimittel deutlich überschritten werde, sei die gebotene zeitnahe Versorgung

noch gewährleistet. Das Gericht hat dabei auf die vertraglich mit dem

Krankenhaus ausgestaltete Organisation der Arzneimittelversorgung, auf das

Vorhandensein eines verbrauchsstellenunabhängigen Depots für selten gebrauchte

lebenswichtige Notfallarzneimittel im Krankenhaus vor Ort sowie auf die pharmazeutische

Versorgungsstruktur um das Krankenhaus abgestellt. Ebenso hat es die Lage der

nächstgelegenen pharmazeutischen Großhändler, die sich in der Nähe der

klägerischen Betriebsräume befinden, berücksichtigt.

 

 

 

Gegen dieses Urteil kann Antrag auf Zulassung der

Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gestellt

werden.

 

 

 

Aktenzeichen: 3 A 42/16 MD ? Urteil vom 25.01.2017

 

 

 

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