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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Klage gegen den Bau von Schnöggersburg abgewiesen

04.05.2017, Magdeburg – 9

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

Das Verwaltungsgerichts Magdeburg hat mit Urteil vom heutigen Tage eine Klage des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. gegen den Bau

der sogenannten Übungsstadt Schnöggersburg abgewiesen.

 

Das Bundesministerium für

Verteidigung hatte aus Geheimhaltungs- und Sicherheitsgründen von einer

Beteiligung der Naturschutzvereinigungen im Planungsverfahren abgesehen.

 

Nach einer langwierigen Planungsphase

erteilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Juli 2012 seine

baurechtliche Zustimmung. Nach Bekanntwerden der Pläne wurde das Projekt von

zahlreichen Protesten und Diskussionen im politischen Raum begleitet. Im Herbst

2012 begann der Bau der Übungsstadt.

 

Im September 2013 hat der NABU

dagegen Klage erhoben. Er rügt die fehlende Beteiligung im Planungsverfahren sowie die

unzureichende Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange.

 

Das Gericht hat in der Begründung

seiner Klageabweisung ausgeführt: Zwar hätten auch Naturschutzvereinigungen am Verwaltungsverfahren

beteiligt werden müssen. Unterlagen hätten insoweit beschränkt auf

naturschutzrechtliche Aspekte - gegebenenfalls mit Schwärzungen - zur Verfügung

gestellt werden müssen. Die Klage scheitere aber daran, dass der NABU seine

Rechte nicht fristgerecht gerichtlich geltend gemacht habe. Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

 ist die auf eine Beteiligung gerichtete Klage

nur innerhalb einer Jahresfrist zulässig. Maßgeblich sei die Möglichkeit vom

Vorhaben Kenntnis zu erlangen. Auf Grund der vielfältigen Berichterstattung

über das Vorhaben sei es dem NABU möglich und zumutbar gewesen, früher gegen

den Bau der Übungsstadt vorzugehen.

 

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.

 

Aktenzeichen:  4 A 279/13 MD

 

 

 

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