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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Klage gegen Mittelzuweisungen an Träger von Kindertageseinrichtungen erfolgreich

23.06.2017, Magdeburg – 12

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat über die Klage der Hansestadt Havelberg hinsichtlich der

Mittelzuweisungen für Kindertageseinrichtungen durch den Landkreis Stendal

entschieden. Die Klage war erfolgreich.

 

 

 

Zum Hintergrund: Zur Finanzierung des Betreuungs- und

Förderbedarfs erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen unter anderem vom Land und dem jeweiligen Landkreis Zuweisungen. Für die Bemessung

der Höhe dieser Zuweisungen gilt eine Stichtagsregelung. Danach ist für die

Bemessung der Mittel die Anzahl der betreuten Kinder am 01.03. des Vorjahres

bzw. Vorvorjahres maßgebend. Aufgabe des jeweiligen Landkreises ist es sodann, die Landes-

und Landkreiszuweisungen auf die Träger der Tageseinrichtungen zu verteilen.

 

 

 

Der beklagte Landkreis hatte in der Vergangenheit diese Verteilung

der Mittel ebenfalls anhand der Kinderzahlen zum Stichtag des 01.03. des

Vorjahrs bzw. Vorvorjahres vorgenommen. Gegen diese Vorgehensweise ging die

Klägerin gerichtlich vor.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass im Rahmen

dieser Verteilung der Mittel durch den Landkreis die Anzahl der aktuell

tatsächlich in Anspruch genommenen Kindertagesbetreuungsplätze zu verwenden ist.

Dies entspreche dem Willen des Gesetzgebers, den aktuellen Bedarf für die

Betreuung und Förderung von Kindern zu finanzieren. Die Stichtagsregelung sei

somit für die Verteilung der Mittel an die verschiedenen Träger nicht

anzuwenden. Erforderlich sei vielmehr, bei der Verteilung - anders als bei der Bemessung - die aktuelle Anzahl der tatsächlich betreuten

Kinder am 01.03. des laufenden Haushaltsjahres zugrunde zu

legen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Aktenzeichen: 6 A 185/16 MD

 

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