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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 13. November 2012

06.11.2012, Dessau-Roßlau – 16

  • Landesverfassungsgericht

Dessau-Roßlau, den 6. November 2012

 

Aktenzeichen:    LVG 1/12

                            LVG 2/12

                            LVG 36/10

 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für den 13. November 2012 mehrere Verhandlungstermine anberaumt, die im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, stattfinden.

 

 

1. Gegenstand der um 10.00 Uhr beginnenden mündlichen Verhandlung sind zwei Normenkontrollverfahren, die den Staatsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft aus dem Jahre 1994 betreffen. Der Staatsvertrag sieht unter anderem die Zahlung eines jährlichen Landeszuschusses an die Jüdischen Gemeinden vor, der dem Landesverband Jüdischer Gemeinden anteilig monatlich zur Verfügung gestellt wird. Diesem obliegt die Entscheidung über die nicht näher geregelte Verteilung der Mittel auf die Jüdischen Gemeinden im Land unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Landesverband.

 

Auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, bei dem Rechtsstreite über die Höhe der Zuschüsse für eine nicht dem Landesverband zugehörige jüdische Gemeinde für vergangene Zeiträume anhängig sind, hat das Landesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit der Verteilungsregelung im Staatsvertrag mit der Landesverfassung zu entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht hält die Regelung für verfassungswidrig, weil der Landesverband mit der Verteilung des Landeszuschusses eine staatliche Aufgabe wahrzunehmen habe und sich dabei in einer Situation institutioneller Befangenheit befinde. Da der Verband als Grundrechtsträger selbst anspruchsberechtigt sei, müsse er die Grenzen seiner eigenen Berechtigung festlegen. Zugleich werde die anspruchsberechtigte jüdische Gemeinde in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband gebracht, obwohl sie diesem nicht angehöre. Damit sei eine Struktur geschaffen worden, die das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Neutralität bei der Förderung von Religionsgesellschaften verletze. Zwischenzeitlich ist 2006 ein neuer Staatsvertrag ratifiziert worden, nach dem die Zahlung des Zuschusses weiterhin an den Landesverband Jüdischer Gemeinden erfolgt, dessen Schlussprotokoll nunmehr aber einen konkreten Verteilungsschlüssel enthält.  LVG 1/12 sowie 2/12

 

 

2. Ab 14.00 Uhr findet die mündliche Verhandlung in einem weiteren Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Regelungen zur Gemeindegebietsreform statt. Die Gemeinde Reinsdorf (Landkreis Burgenlandkreis) wendet sich gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Stadt Nebra, die der Verbandsgemeinde Unstruttal angehört. Sie rügt insbesondere formelle Fehler bei der Bürgeranhörung im Gesetzgebungsverfahren. Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft habe in verschiedenen Fällen Benachrichtigungsscheine für den Termin zur Bürgeranhörung an mehrere Empfänger mit identischer Anschrift in einem Umschlag versandt, diesen aber jeweils nur an einen der Empfänger adressiert. In einem vorangegangenen einstweiligen Anordnungsverfahren hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2010 eine sog. Wohlverhaltensanordnung getroffen, mit der der Landesregierung, der Verbandsgemeinde sowie der aufnehmenden Gemeinde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden ist, zu Lasten der Beschwerdeführerin Entscheidungen zu treffen, die die Wiederherstellung ihrer Selbständigkeit unzumutbar erschweren oder ihr nicht wieder gutzumachende Nachteile zufügen. Das Landesverfassungsgericht hat zur mündlichen Verhandlung mehrere Zeugen geladen.  LVG 36/10

 

 

 

Pressereferent:   Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

                            (0340/202-1445)

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de