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LVG 16/20

Beschluss im Verfahren über die Verlängerung der Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“

13.07.2020, Dessau-Roßlau – 003/2020

  • Landesverfassungsgericht

Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag einem Antrag der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ im Wege der einstweiligen Anordnung stattgegeben und die Eintragungsfrist bis zum 16.09.2020 verlängert. Hierbei hat es ausgesprochen, dass die Listen mit den bis zum 18.08.2020 gesammelten Unterschriften getrennt von den Unterschriftslisten mit den bis zum 16.09.2020 erfolgten Eintragungen bei der Landeswahlleiterin einzureichen sind. Die Verwertbarkeit der über den 18.08.2020 hinaus gesammelten Unterschriften hängt vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens ab und ist somit noch offen.

Pressereferentin: Richterin am Landgericht Ana Bischoff

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