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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verhandlungs- und Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 18. Oktober 2016
26.09.2016, Dessau-Roßlau – 6
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 26. September 2016
Aktenzeichen: LVG
4/15
LVG
1/16
1. Das Landesverfassungsgericht verkündet am 18.
Oktober 2016 um 10.00 Uhr im Verfahren LVG 4/15 die Entscheidung über eine
kommunale Verfassungsbeschwerde der Städte Güsten und Alsleben sowie der
Gemeinden Giersleben und Plötzkau. Die Beschwerdeführerinnen sind
Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und wenden sich gegen
mehrere Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
vom 17. Juni 2014, die das Verhältnis der Verbandsgemeinden und ihrer
Mitgliedsgemeinden zueinander regeln. Die Beschwerdeführerinnen sehen in den
Neuregelungen eine verfassungswidrige Beschränkung ihres kommunalen
Selbstverwaltungsrechts. So habe etwa, abweichend von den früheren Regelungen
des Verbandsgemeindegesetzes, die Festlegung der Tagesordnung für die
Gemeinderatssitzungen im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister zu
erfolgen. Dieser könne verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf
die Tagesordnung gesetzt werde. Die Mitgliedsgemeinden würden hierdurch in
ihrer verfassungsrechtlich geschützten Organisationshoheit verletzt.
Die mündliche Verhandlung hat am 29. August 2016
stattgefunden.
2. Ab
11.30 Uhr verhandelt das Landesverfassungsgericht im Verfahren LVG 1/16 über
einen Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt
zur zeitlichen Obergrenze für die Erhebung sog. Altanschließerbeiträge. Der
Antrag ist darauf gerichtet, § 18 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (KAG) wegen Verstoßes gegen Art. 2, 5 und 7 der Landesverfassung
für nichtig, hilfsweise für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären. Gem. §
13b KAG können Anschlussbeiträge bis zu zehn Jahre nach Eintritt der
Vorteilslage erhoben werden. Die angegriffene Vorschrift, die im Dezember 2014
in Kraft getreten ist, bestimmt, dass diese Ausschlussfrist nicht vor Ablauf
des Jahres 2015 endet. Die Antragsteller rügen unter Verweis auf zum
brandenburgischen Kommunalabgabenrecht ergangene Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 1 BvR 2961/14
sowie 1 BvR 3051/14), die Regelung erweitere die Ausschlussfrist in
verfassungswidriger Weise rückwirkend auf bis zu 25 Jahre. Sie verletze das
Gebot der Belastungsklarheit und ?vorhersehbarkeit und stelle einen Verstoß
gegen das Rückwirkungsverbot dar.
Die Termine finden im Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau statt.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
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