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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 27.06.2016 ? 08.07.2016
23.06.2016, Halle (Saale) – 6
- Amtsgericht Halle (Saale)
-
Änderungen bleiben vorbehalten ?
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
360 Ls 930 Js
39759/14, 28.06.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030,
schwerer räuberischer
Erpressung u.a.
Der
1992 in Rumänien geborene Angeklagte befindet sich z.Zt. in der
Justizvollzugsanstalt Halle, nachdem er in Italien am 02.01.2016 aufgrund eines
Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Ihm
wird zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 12.06.2014 bis 13.06.2014 in 5
Fällen jeweils einen gewerbsmäßigen Diebstahl begangen, indem er
Dienstleistungsbüros in Dessau-Roßlau, Leipzig und Halle aufgesucht und den
dort tätigen Personen jeweils einen Zettel in ausländischer Sprache vorgelegt
habe. Während die Personen durch das Schriftstück abgelenkt gewesen seien, habe
er jeweils Mobiltelefone und in einem Fall auch eine Geldbörse an sich genommen,
um diese Dinge für sich zu verwerten und zu gebrauchen.
In
einem weiteren Fall am 15.09.2014 habe er in einem Geschäft in
Bitterfeld-Wolfen ein Bestattungsinstitut aufgesucht und nach Vorlage eines
solchen Zettels der Zeugin eine Pistole vorgehalten und Geld gefordert, worauf
ihm die Geldbörse mit ca. 100,00 ? Bargeld, 2 EC-Karten sowie einer Kreditkarte
und Personaldokumenten übergeben worden sei. Damit sei er geflüchtet.
300 Ls 562 Js
22654/14, 05.07.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020,
Verstoßes gegen das
BtMG, das WaffG und das Arzneimittelgesetz
Der
1976 geborene Hallenser soll am 19.08.2013 in seiner Wohnung in Halle einen
Schlagring, 219 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 23,7 Gramm reinem
Tetrahydrocannabinol sowie eine Vielzahl von zu Dopingzwecken im Sport
bestimmte Arzneimittel in seiner Wohnung gelagert haben, wobei er vorgehabt
habe, insbesondere mit dem Verkauf der Arzneimittel sich eine fortlaufende und
dauerhafte Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen, womit er
gewerbsmäßig gehandelt habe. Dabei habe es sich um jeweils mehrere 1000 Milligramm
Testosteron, Metandienon, Drostanolon, Clenbuterol, Tamoxifen und weitere Wirkstoffe
in flüssiger und in fester Form (Tabletten) gehandelt.
322 Ls 185 Js 1714/16,
06.07.2016, 08:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.019,
versuchter
räuberischer Erpressung, Verwendung falscher Ausweispapiere
Der
im Juni 1976 geborene Angeklagte soll am 12.01.2016 gegen 12:43 Uhr mit einer
Wollmütze mit Seeschlitzen maskiert in einem Geschäft im Kornblumenweg in Halle
dem Verkäufer in bedrohlicher Haltung eine Flasche Feuerzeugbenzin vor das
Gesicht gehalten und die Herausgabe von Bargeld und Zigaretten verlangt haben.
Während der Angeklagte damit beschäftigt gewesen sei, die Flasche Feuerzeugbenzin
zu öffnen, habe ihn der Verkäufer ergriffen und versucht, ihm die Maske vom
Gesicht zu reißen, worauf der Angeklagte die Flucht ergriffen habe.
Nachdem
der Angeklagte nach Verfolgung durch Polizeibeamte mit einem Fährtenhund in
Tatortnähe gestellt worden sei, habe er sich gegenüber den Polizeibeamten mit
einem von ihm gefundenen Führerschein mit anderen Personalien vorgestellt.
340 Ls 630 Js
12905/15, 07.07.2016, 09:30 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.020,
Schwerer Raub
Die
1993 geborene Angeklagte und der 1985 geborene Angeklagte sollen am 08.04.2015
eine Wohnungstür eingetreten haben, weil die Angeklagte darüber verärgert
gewesen sei, dass ihr der damals 17
jährige Geschädigte anstelle von Cannabis ein Basilikum-Gewürz verkauft habe.
Sie hätten dem Geschädigten mehrere Faustschläge in das Gesicht versetzt. Der männliche
Angeklagte habe außerdem einer anwesenden Frau ein Handy entrissen. Aus Angst
vor weiteren Schlägen habe auch der Geschädigte sein Handy übergeben. Nach der
Durchsuchung der Wohnung nach brauchbaren Dingen habe der Angeklagte die
Zahlung von Geld verlangt, ansonsten wolle man mit mehreren Leuten wiederkommen
und die Geschädigten "abknallen?.
Während
die Geschädigten zur Anzeigenerstattung bei der Polizei gewesen seien, hätten
sich die Angeklagten erneut nach Auftreten der Wohnungstür in die Wohnung begeben
und hätten daraus Bekleidungsgegenstände, einen Kopfhörer und einen
Zigarettenstock zwar entwendet.
Werner
Budtke
-Pressesprecher-
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