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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 05.12.2016 ? 16.12.2016
01.12.2016, Halle (Saale) – 11
- Amtsgericht Halle (Saale)
-
Änderungen bleiben vorbehalten ?
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
300 Ls 250 Js
31241/15, 06.12.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020,
Raubes
Die
3 Angeklagten sind 1994,1986 und 1971 geboren.
Der
1986 geborene Angeklagte soll am 08.08.2015 gegen 17:30 Uhr nach dem DFB-Pokalspiel
Hallescher FC gegen Eintracht Braunschweig in der Nähe des Erdgassportparks
einen bisher unbekannten Geschädigten aufgefordert haben, sein so genanntes "Retrofanshirt"
von Eintracht Braunschweig (Wert: Ca. 50 ?) auszuziehen. Dieser habe sich geweigert und deswegen
einen Schlag in das Gesicht erhalten. Nunmehr seien die beiden anderen
Angeklagten hinzugetreten und hätten ebenfalls aufgefordert, das Shirt
auszuziehen, worauf der Geschädigte der Aufforderung nachgekommen sei und das
Shirt zunächst in der Hand gehalten habe. Der jüngste Angeklagte soll ihm das
Shirt entrissen und dem zuerst genannten Angeklagten übergeben haben, der damit
fortgerannt sei. Der jüngste Angeklagte habe außerdem auf die zu Boden gefallene
Sonnenbrille des Geschädigten getreten und sie dadurch zerstört. Während der
jüngste und der älteste Angeklagte von der Polizei hätten noch in Tatortnähe
festgenommen werden können, sei dem dritten Angeklagten mit dem Shirt die
Flucht gelungen.
Der
Geschädigte konnte nicht ermittelt werden und steht somit auch nicht so als Zeuge
zur Verfügung.
300 Ls 565 Js 9942/15,
08.12.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030,
Verstoßes gegen das
BtMG
Dem
1984 geborenen Hallenser wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom
30.04.2014 bis 21.10.2014 durch 18 Straftaten gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel
unerlaubt Handel getrieben, indem er von einem gesondert Verfolgten über dessen
Internetseite Betäubungsmittel verschiedener Art bestellt und erworben habe, um
diese anschließend durch Verkauf an verschiedene Drogenabnehmer gewinnbringend
weiterzuverkaufen. Dabei habe es sich unter
anderem um MDMA-Pulver, Ecstasytabletten, Kokain, Amphetamin in verschiedenen
Größenordnungen gehandelt.
302 Ls 182 Js
19425/15, 12.12.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031,
Betruges, Urkundenfälschung
Der
1977 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als langjährige Patienten
einer Fachärztin für Allgemeinmedizin aus den Praxisräumen der Ärztin an nicht
mehr genau bestimmbaren Tagen im Zeitraum zwischen Dezember 2013 und März 2015
Blanko-Rezepte, die auf sie selbst oder andere Patienten ausgestellt gewesen
seien, entwendet zu haben. Die Formulare habe sie mit dem Namen der Ärztin
unterschrieben und die verschreibungspflichtigen Medikamente Tramal bzw. Katadolon
als angeblich verordnete Medikamente eingefügt. Diese verfälschten Rezepte habe
sie anschließend in einer Apotheke im Süden der Stadt Halle ?später auch in
anderen Apotheken- vorgelegt und habe daraufhin die Medikamente erhalten. Den
Mitarbeitern der Apotheke habe sie erklärt, sie arbeite auf einer Palliativstation
und müsse die Medikamente für die Patienten dort abholen. Die Apothekerin habe
die tatsächlich nicht verordneten Medikamente bei den gesetzlichen
Krankenkassen abgerechnet. Dadurch habe sich die Angeklagte über mehrere Jahre
eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang
verschafft, um ihre Medikamentenabhängigkeit zu finanzieren und dadurch in 110
Fällen gewerbsmäßig gehandelt. Zusammengerechnet ergibt sich ein Wert der
erlangten Medikamente von ca. 6.500 ?.
360 Ls 903 Js
16250/13, 13.12.2016, 10:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030,
Verbrechen nach dem
KrWaffG
Dem
1959 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum 07.04.2013
bis 25.02.2014 gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz
verstoßen, indem er z.B. im Jahr 2013 über das Internetportal "eBay"
von einem niederländischen Staatsangehörigen zum Preis von 905,00 ? den Verschluss
einer 2 cm Flugabwehrkanone 38 aus dem 2. Weltkrieg erworben habe, obwohl ihm
mit Verfügung aus dem Jahr 2008 sämtliche waffen- und sprengstoffrechtlichen
Erlaubnisse widerrufen worden seien und obwohl ihm ein unbefristetes
Waffenverbot auferlegt worden sei. Dieser Verschluss sei am 25.02.2014 bei
einer Wohnungsdurchsuchung gefunden worden. Im Zeitpunkt der Durchsuchung habe
der Angeklagte außerdem zahlreiche andere Gegenstände, welche unter das
Waffengesetz fielen, verwahrt, etwa Maschinen- und Selbstladepistolen, Teile solcher
Waffen, mehrere 1000 Stück Pistolen- und Gewehrpatronen, Softairgewehre,
Gaspistolen und Teile davon sowie Bajonette, Dolche und Schlagstöcke.
Der
Angeklagte wurde bereits im Juli 2010 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
und das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von ein Jahr und 8
Monaten verurteilt. Die Strafe wurde allerdings nach Ablauf einer zweijährigen
Bewährungszeit erlassen.
Werner
Budtke
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