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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 23.01.2017 ? 03.02.2017

19.01.2017, Halle (Saale) – 1

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

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Änderungen bleiben vorbehalten ?

 

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

361 Ds 354 Js 8176/15,

23.01.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019,

 

Diebstahls

 

Der 1980 geborenen

Angeklagten werden in mehreren Anklagen Diebstähle zur Last gelegt. So soll sie

in der Zeit vom 19.06.2014 bis 13.03.2015 und am 12.01.2016 habe sie in 7

Fällen in verschiedenen Geschäften im Raum Halle aus an Einkaufswagen oder Rollatoren

hängenden Taschen, aber auch aus Jacken- oder Manteltaschen Geldbörsen mit

Bargeld und persönlichen Papieren entnommen. In weiteren Fällen habe sie in

verschiedenen Geschäften Waren entwendet, unter anderem Spielzeug, welches sie

als Geschenk für ihren Sohn zur Einschulung ausgesucht habe.

 

Die Angeklagte ist in

strafrechtlicher Hinsicht bereits aufgefallen. Andererseits wurden Verfahren

wegen Diebstahls wegen Schuldunfähigkeit bereits eingestellt. Auch im jetzigen

Verfahren wird es im Wesentlichen darum gehen, ob die Angeklagte aufgrund einer

Zwangsstörung ("Kleptomanie") möglicherweise schuldunfähig war. Dazu soll

eine Sachverständige Stellung nehmen, die sich auch mit unterschiedlich

lautenden Vorgutachten auseinandersetzen wird.

 

 

 

 

 

304 Ls 183 Js 6836/15,

24.01.2017, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031,

 

gewerbsmäßiger

Untreue in 94 Fällen

 

Der

1966 geborene Angeklagte aus dem Saalekreis soll als gerichtlich bestellter

Betreuer eines Ehepaares im Zeitraum Februar 2010 bis Februar 2015 über

Vermögen der Betreuten verfügt haben, indem er unter anderem Überweisungen in

einer Gesamthöhe von 14.406,46 ? von deren Konto auf ein von ihm geführtes

Kreditkartenkonto überwiesen habe.

 

Außerdem

habe er durch mehrere Buchungen in Höhe von insgesamt 10.476,35 ? durch

Überweisung auf sein eigenes Girokonto verfügt.

 

Weitere

Zahlungen in Höhe von 6.003,70 ? seien von ihm durch Überweisung zu Gunsten des

Kontos seines Sohnes erfolgt.

 

Schließlich

habe er zu Lasten des Kontos der betreuten Eheleute verschiedene Elektronikartikel

und Werkzeugartikel im Gesamtwert von 6.484,66 ? zur eigenen Verwendung

gekauft.

 

Mit

dem Zahlungssystem PayPal und mittels weiterer unberechtigter Überweisungen

habe er schließlich z.B. Autoreifen, weitere Elektronik ? und Werkzeugwaren,

Ausstattungen für sein Motorrad, Dienstleistungen des Unternehmens ParShip,

Kfz-Steuer für sein Fahrzeug und ADAC Beiträge bezahlt. Auch eine Überweisung

in Höhe von 1.041,48 ? an eine Fahrschule findet sich. Insgesamt handelt es

sich um einen Betrag von 4.641.26 Euro.

 

 

 

 

 

350 Ds 418 Js

11167/15, 02.02.2017, 11:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034,

 

Körperverletzung u.a.

 

Dem

1988 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 09.03.2015 eine aus Afrika

stammende Frau zunächst beleidigt zu haben, unter anderem durch Verwendung des

Ausdrucks "Neger" mit der Aufforderung, in die Heimat zurückzukehren.

Außerdem habe er vor ihr ausgespuckt.

 

Wenig

später habe er ihr einen Fußtritt in den Rücken versetzt, wodurch sie in einen

Fahrstuhl gestürzt sei. Während sie am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte

mehrfach mit seinem mit Sportschuhen beschuhten Fuß gegen den Kopf und in den

Bauch getreten. Währenddessen habe die 1994 geborene Mitangeklagte die

Fahrstuhlknöpfe gedrückt, so dass der Aufzug auf- und abgefahren sei und die

Geschädigte den Fahrstuhl nicht habe verlassen können. Schließlich habe der

Fahrstuhl im Erdgeschoss angehalten und der Angeklagte habe die Geschädigte aus

dem Fahrstuhl gestoßen, so dass sie erneut zu Boden gestürzt sei, worauf der

Angeklagte erneut getreten habe. Außerdem habe er geäußert, dass er sie töten

werde, sie solle in ihre Heimat zurückgehen.

 

Wenig

später habe er erneut gegen den Kopf der am Boden liegende Geschädigte getreten.

 

Die

Geschädigte habe in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Werner

Budtke

 

-Pressesprecher-

 

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