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Amtsgericht Halle (Saale)
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RiAG Werner Budtke
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Pressemitteilung 003/18 des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 26.04.2018
27.04.2018, Halle (Saale) – 3
- Amtsgericht Halle (Saale)
Wegen des
öffentlichen Interesses an dem Fortgang hier anhängiger Verfahren teile ich
vorab zwei Verhandlungstermine mit.
322 Ds 425
Js 18995/14, Mittwoch, 30.05.2018, 08:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.019,
Wahlfälschung
Der im
Jahr 1942 geborene Angeklagte soll als ehrenamtlicher Wahlvorsteher der
Europawahl im Wahllokal 571-03 in der KGS Wilhelm von Humboldt entgegen § 62
der Europawahlordnung, wonach die abgegebenen Stimmen durch 2 Beisitzer nacheinander
unter jeweils gegenseitiger Kontrolle ausgezählt werden müssen, eine andere Art
der Auszählung vorgegeben haben, bei der eine weitere Kontrollmöglichkeit nicht
stattgefunden habe. Das Verhalten des Angeklagten habe dazu geführt, dass 101 Stimmen
zu viel gezählt worden seien, wovon 96 Stimmen der Partei ?Die Linke", 4
Stimmen der Partei "CDU" sowie eine Stimme der Partei "SPD"
zugefallen seien. Der Angeklagte habe ein falsches Ergebnis bewusst in Kauf
genommen.
Wahlfälschung
gemäß § 107a StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
bestraft werden.
Das
Gericht hat zu dem Termin neben dem Angeklagten und seinem Verteidiger 8 Zeugen
geladen. Ein weiterer Termin ist bisher nicht bestimmt.
105 C
368/18, Montag, 04.06.2018, 11.00 Uhr, Saal X.01
Räumungsklage
Verhandelt
wird in einem Zivilverfahren eine Klage der Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) gegen den Kapuze e.V. auf Räumung des Hauses Hafenstraße 7,
06108 Halle ("Hasi")
Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass ich in beiden Verfahren zunächst keine weiteren
Auskünfte erteilen kann. Solche Auskünfte sind gegebenenfalls nach Durchführung
der Verhandlungen möglich.
Wegen des
zu erwartenden großen Interesses der Medien bitte ich bereits jetzt um
Mitteilung per E-Mail, wenn Interesse an einer Teilnahme an einer oder beiden
Verhandlungen besteht.
Die
Vorsitzenden behalten sich vor, den Zugang zu den Verhandlungen durch
Sicherheitsverfügungen zu regeln und Eingangskontrollen anzuordnen.
Dazu wird
es nähere Hinweise voraussichtlich in der 20. KW geben, spätestens in der 22. KW.
Im Auftrag
Werner
Budtke
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