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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion u.a.

21.02.2019, Halle (Saale) – 1

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

330 Ls 193 Js

35109/18, 28.02.2019, 08:30 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.020

 

Herbeiführens einer

Sprengstoffexplosion, fahrlässige Tötung und anderes

 

 

 

Mit

Anklage der Staatsanwaltschaft Halle vom 13.12.2018 wird dem im Jahr 2003

geborenen jugendlichen Angeklagten aus Halle und dem im Jahr 1998 geborenen

heranwachsenden Angeklagten aus Köthen zur Last gelegt, sie hätten am

20.10.2018 gemeinsam mit einem später getöteten Mittäter aufgrund eines

gemeinsamen Tatentschlusses die Sprengung eines Fahrkartenautomaten geplant.

 

Absprachegemäß

hätten die Angeklagten aus mitgeführten Spraydosen Gas in Öffnungen eines

Fahrkartenautomaten an der S-Bahn-Haltestelle Südstadtring in der Südstadt in

Halle gesprüht. Der später getötete Mittäter habe aus mitgeführtem

Toilettenpapier Zündschnüre gedreht, die er in die Öffnungen des Automaten

gesteckt habe. Während die beiden Angeklagten etwas entfernt vom

Fahrkartenautomaten gestanden hätten, habe der später Getötete die Zündschnüre

mit seinem Feuerzeug in Brand gesetzt. Durch die unmittelbar danach entstandene

wuchtige Explosion sei der Fahrkartenautomat aufgesprengt worden. Teile des

Fahrkartenautomaten hätten den Mittäter lebensgefährlich am Kopf verletzt. Er

sei wenig später in der Notaufnahme einer Klinik verstorben. Die Angeklagten

seien geflüchtet, wobei der heranwachsende Angeklagte die Geldkassette aus dem

gesprengten Automaten mitgenommen habe.

 

 

 

Während

der heranwachsende Angeklagte sich in Untersuchungshaft in der

Justizvollzugsanstalt Raßnitz befindet, wurde der jugendliche Angeklagte zur

Vermeidung der Untersuchungshaft in einem Kinder- und Jugendheim untergebracht.

 

 

 

Gegen

den jugendlichen Angeklagten sind weitere Verfahren wegen unterschiedlicher

Tatvorwürfe anhängig.

 

 

 

Der

Strafrahmen aus § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) sieht

Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.

 

Bei

dem jugendlichen Angeklagten kann dieser Strafrahmen nicht angewendet werden.

Im Falle eines Schuldspruches wird er mit Sanktionen nach dem

Jugendgerichtsgesetz zu rechnen haben. Diese reichen von Erziehungsmaßnahmen

über Zuchtmittel bis zu Jugendstrafe, deren Höchstmaß auf 10 Jahre begrenzt

ist.

 

 

 

Bei

dem heranwachsenden Angeklagten wird das Gericht zu prüfen haben, ob der

Strafrahmen nach dem Erwachsenenrecht anzuwenden ist oder bei ihm Entwicklungsdefizite

vorhanden sind, die die Anwendung des Jugendstrafrechts mit den beschriebenen

Sanktionen erfordern.

 

 

 

Das

Gericht hat zunächst nur einen Verhandlungstag anberaumt. Es sind zwei Zeugen

geladen. Außerdem sollen ein Sachverständiger für Rechtsmedizin und ein

psychiatrischer Sachverständiger gehört werden.

 

 

 

Die

Verhandlung ist öffentlich, weil neben dem jugendlichen Angeklagten auch ein

Heranwachsender angeklagt ist. Das Gericht kann jedoch zum Schutz des

Jugendlichen die Öffentlichkeit ausschließen, § 48 Abs. 3 JGG. Das ist derzeit

nicht beabsichtigt, kann aber auch kurzfristig noch am Verhandlungstag

geschehen.

 

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