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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 21.11.2016 ? 02.12.2016

17.11.2016, Halle (Saale) – 9

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

-

Änderungen bleiben vorbehalten ?

 

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

322 Ds 426 Js

26041/15, 23.11.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter,

Saal: 2.019,

 

gefährliche Körperverletzung

 

Den 1973 und 1968

geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 13.05.2015 gegen

20:30 Uhr in der Kirchnerstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs in Halle

gemeinsam mit einem weiteren Mann wegen einer angeblich zu lauten Unterhaltung zwei

Männer aus Afrika angegriffen und beide Angeklagte hätten mit Fäusten auf einen

davon eingeschlagen, wodurch dieser eine Schädelprellung mit Schmerzen in der

rechten Gesichtshälfte erlitten habe.

 

Im Falle einer

Verurteilung haben die Angeklagten mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu

rechnen.

 

 

 

320 Ls 381 Js

45030/15, 24.11.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht,

Saal: 1.020,

 

versuchten Raubes

 

Dem

1973 geborenen Hallenser wird zur Last gelegt, er habe am 08.08.2015 gegen

18:33 Uhr in alkoholisiertem Zustand in einem Geschäft im Bahnhof in Halle den

Geschädigten zunächst angerempelt und ihm den um den Hals gebundenen Fanschal

des Fußballvereins ?Eintracht Braunschweig" entrissen, um diesen für sich

zu behalten. Zudem habe er dem Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht

versetzt. Dem Geschädigten sei es allerdings gelungen den Angeklagten zu

ergreifen und sich wieder in den Besitz des Fanschals zu bringen. Der

Angeklagte sei erneut auf den Geschädigten zugegangen, habe ihm einen weiteren

Schlag versetzt und erneut versucht, sich in den Besitz des Schals zu bringen,

was ihm infolge der Gegenwehr des Geschädigten durch dessen Schläge in das

Gesicht des Angeklagten nicht gelungen sei.

 

Bei

einer Verurteilung droht dem Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährungsaufsicht

gestanden haben soll, Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren.

 

 

 

330 Ds 624 Js 3785/16,

25.11.2016, 08:30 Uhr, Jugendrichter,

Saal: 2.019,

 

Vortäuschens einer

Straftat, versuchter Betrug

 

Der

zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte soll am 28.09.2015 bei einer Polizeidienststelle

angezeigt haben, es sei in seine Wohnung in Halle eingebrochen worden und es

seien verschiedene Gegenstände (Computer und Unterhaltungselektronik) entwendet

und ein Sofa und ein Staubsauger beschädigt worden. Dabei habe er gewusst, dass

er bislang unbekannte Mittäter selber aufgefordert habe, die Gegenstände aus

seiner Wohnung zu tragen.

 

An

demselben Tag habe er der Sachbearbeiterin seiner Hausratversicherung den

Sachverhalt angezeigt und mitgeteilt, ihm sei ein Gesamtschaden in Höhe von

2200 ? entstanden. Es sei ihm auf den Erhalt der Versicherungssumme angekommen.

Allerdings habe die Versicherung die Begleichung der Schäden abgelehnt, da

aufgrund der Spurenlage der Verdacht entstanden sei, dass der Einbruch nur

vorgetäuscht gewesen sei.

 

 

 

310 Ds 150 Js

11895/15, 28.11.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter,

Saal: 1.020

 

unterlassener

Hilfeleistung

 

Den

1972 und 1978 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.11.2014 gegen 17:30

Uhr als diensthabende Schwestern im kinderärztlichen Notdienst des Sankt

Elisabeth und Barbara Krankenhauses in Halle die Begleiter eines zu der Zeit

sechsjährigen Jungen, der durch die Kinderärztin mit Verdacht auf eine

Blinddarmentzündung in das Krankenhaus geschickt worden sei, auf den ab 19:00

Uhr beginnenden ambulanten Notdienst verwiesen zu haben, obwohl sie

eindringlich auf die Krankheitssymptome hingewiesen worden seien. Der junge

habe an hohem Fieber gelitten, starke Bauchschmerzen gehabt und sich gekrümmt

sowie habe er nicht mehr aufrecht gehen können. Stattdessen hätten die

Angeklagten vorgeschlagen, dass sich der Geschädigte und seine Begleiter im

Park "die Beine vertreten könnten". In Sorge um das Wohl des Kindes sei

man jedoch in das Universitätsklinikum gefahren, wo der Geschädigte umgehend

untersucht worden sei und um 22:15 Uhr habe notoperiert werden müssen.

 

Den

Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe

bis zu einem Jahr.

 

 

 

360 Ds 250 Js

44974/15, 29.11.2016, 13:00 Uhr, Strafrichter,

Saal: 1.030,

 

gefährlicher

Körperverletzung

 

Den

vier zwischen 1976 und 1988 geborenen Angeklagten aus Mecklenburg-Vorpommern

bzw. Sachsen-Anhalt wird zur Last gelegt, am 28.02.2015 zwischen 11:47 Uhr und

12:15 Uhr im Zug der Deutschen Bahn AG auf der Fahrt von Magdeburg nach Halle (Saale),

wo sie ein Fußballspiel hätten besuchen wollen, einen ausländischen Fahrgast

mit Worten wie ?Scheiß Salafist, Scheiß Moslems, Scheiß Terroristen" und

weiteren ehrverletzenden Ausdrücken provoziert und beleidigt zu haben. Außerdem

hätten sie mehrfach Bier auf seinen Körper ausgeschüttet und ihn körperlich

misshandelt, indem sie mit Fäusten auf ihn eingeschlagen hätten. Ein weiblicher

Fahrgast habe sich zu Gunsten des Geschädigten eingemischt und sei von einem

der Angeklagten mit einem Faustschlag an den Kopf geschlagen worden. Auch ein

männlicher Begleiter dieser Frau sei geschlagen worden.

 

Zuvor

hätten 2 der Angeklagten die Deckenverkleidung des Reisezugwagens zerschlagen

bzw. herabgerissen, so dass Sachschaden in Höhe von 1328,39 ? entstanden sei.

 

 

 

Im

Fall der Verurteilung der Angeklagten droht Ihnen Freiheitsstrafe bis zu 4

Jahren. Einer der Angeklagten ist bereits wegen Verwendens von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung,

gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz bestraft worden,

ein anderer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen.

 

 

 

310 Ds 177 Js 3216/16,

30.11.2016, 12:30 Uhr, Strafrichter,

Saal: 1.020,

 

Sachbeschädigung

durch Verunstaltung

 

Den

1993 und 1986 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 06.11.2015

gegen 20:25 Uhr zunächst mit roter und schwarzer Farbe mindestens 2 Pfeiler im

Personentunnel zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhofsvorplatz mit

Schriftzeichen besprüht und anschließend auf dem Bahnhofsvorplatz mit schwarzer

Farbe eine weitere Gebäudefassade mit einem unleserlichen Schriftzug versehen.

Diese Zeichen seien nur mit erheblichem Aufwand und Kosten in Höhe von 620 ? zu

entfernen gewesen.

 

Den

Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

bis zu 2 Jahren.

 

 

 

304 Ds 371 Js

31217/15, 01.12.2016, 09:00 Uhr, Strafrichter,

Saal: 1.031,

 

Körperverletzung

 

Der

1989 geborene Hallenser soll am 31.07.2015 gegen 17:00 Uhr aus Verärgerung

darüber, dass eine Fahrzeugführerin verkehrsbedingt habe halten müssen und er

als Führer eines Pkw BMW nicht ungehindert habe weiterfahren können, durch das

geöffnete Fenster Pfefferspray in das Innere des Fahrzeugs der Fahrzeugführerin

gesprüht und dabei dem Beifahrer in das Gesicht getroffen haben. Dieser und auch

die Fahrzeugführerin und ihr im PKW befindlicher siebenjähriger Sohn hätten

dadurch Augenreizungen erlitten.

 

Mit einer weiteren

Anklage wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 30.04.2016 gegen 19:30 Uhr in

einem Geschäft in der Merseburger Straße einen ihm unbekannten Mann in einen

Warenträger verstoßen zu haben, so dass daraus mehrere Waren zu Boden gefallen

und kaputt gegangen seien. Sodann habe er auf diese Person mit der Faust

eingeschlagen und nach ihm getreten. Der Geschädigte sei in Glasscherben

gefallen und habe sich dadurch Schnittverletzungen zugezogen. Der Geschädigte

habe nunmehr mit einem Gegenstand gegen den Kopf des Angeklagten geschlagen,

worauf dieser geflüchtet sei.

 

Dem Angeklagten droht

im Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren.

 

 

 

 

 

 

 

Werner Budtke

 

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