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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 26.03.2018 ? 29.03.2018

22.03.2018, Halle (Saale) – 2

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

310 Ds 386 Js 3208/18,

26.03.2018, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020,

 

tätlichen Angriffs

auf Vollstreckungsbeamte und anderes

 

Der

1985 in Nigeria geborene Angeklagte soll sich ohne Ausweispapiere in der

Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Am 28.01.2018 sei er in einem ICE der

deutsche Bahn AG von Berlin nach München aufgefallen, weil er keinen gültigen

Fahrschein gehabt habe. Die Zugbegleiterin habe Beamte der Bundespolizei

verständigt, welche während des Halts in Halle (Hauptbahnhof) zugestiegen seien.

Der Angeklagte sei nach mehrfacher Aufforderung aus dem Zug ausgestiegen, habe

aber auf dem Bahnsteig seine Jacke ausgezogen und sei mit erhobenen Fäusten auf

die Beamten zugegangen. Drei Beamte hätten ihn ergriffen, worauf er sich aus dem

Griff entwunden und alle Beamten zu Boden gerissen habe. Einen der am Boden

liegenden Beamten habe er versucht, mit Fäusten anzugreifen. Das habe

verhindert werden können und nach längerem Wehren durch Schläge und Tritte

gegen die Beamten sei es schließlich gelungen, den Angeklagten mit Handfesseln

zu fixieren.

 

Seit

dem Tattag befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

 

Der

tätliche Angriff auf Vollzugsbeamte und andere Personen ist seit Mai 2017 in

einem neuen Paragraphen 114 StGB geregelt und sieht einen Strafrahmen von 3

Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.

 

 

 

 

 

310 Ds 474 Js 5978/16,

26.03.2018, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020,

 

(Fortsetzungstermin:

11.04.2018, 14.00 Uhr)

 

sexuellen Missbrauchs

von Schutzbefohlenen

 

Der

1964 geborene Angeklagte soll am 06.01.2017 ein 14-jähriges Mädchen, dessen

Mathematik- und Physiklehrer er gewesen sei, in seine Wohnung eingeladen haben.

Dort habe er mit ihr den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter Verwendung

eines Kondoms durchgeführt.

 

Nachdem

der Angeklagte zu einem 1. Verhandlungstermin am 20.11.2017 nicht erschienen

ist und die angeordnete polizeiliche Vorführung zu einem Termin im Dezember

2017 nicht gelang, wurde Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl wurde am

02.02.2018 durch den zuständigen Richter außer Vollzug gesetzt gegen die

Auflage, sich wöchentlich bei einer Polizeidienststelle zu melden und zum

Hauptverhandlungstermin zu erscheinen.

 

 

 

 

 

310 Ds 967 Js

37783/16, 28.03.2018, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020,

 

Ausspähens von Daten

u.a. in 30 Fällen

 

Der

1991 geborene Hallenser soll sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Mai 2014

verschiedene Software beschafft haben, mit denen u.a. die Möglichkeit

geschaffen wird, über das Internet auf fremde Computer zuzugreifen und dort

Daten auszuspähen, unter anderem Zugangsdaten zu Internetkonten der jeweiligen

Nutzer.

 

In

21 Fällen sei die Installation dieser Software auf fremden Computern erfolgt,

wodurch der Angeklagte auf seinen Speichermedien fremde Daten habe speichern

können. Die Daten habe er verwenden wollen, um sich unter diesen Daten im

Internet unerkannt zu bewegen und gegebenenfalls Leistungen auf Rechnung

fremder Personen in Anspruch zu nehmen.

 

Das

Ausspähen von Daten wird gemäß § 202a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

bis zu 3 Jahren bestraft, der Erwerb entsprechender Programme gemäß § 202c StGB

mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

 

 

 

 

 

310 Ls 275 Js

16777/17, 28.03.2018, 12:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.020,

 

fahrlässiger Tötung

 

Der

1955 geboren Ungar soll am 17.05.2017 gegen 13.15 Uhr auf der BAB 14, Höhe

Landsberg, als Führer eines Lastkraftwagens aufgrund eines ihm bekannten weit

überhöhten Blutzuckerwertes nicht fahrtüchtig gewesen und dadurch in einen

Sekundenschlaf gefallen sein. Dadurch sei ihm ein Rückstau entgangen und er sei

ungebremst auf einen Pkw Golf aufgefahren, der gegen einen davor haltenden

Kleintransporter geschoben worden sei. Durch die Wucht des Aufpralls hätten der

Pkw und der LKW des Angeklagten Feuer gefangen. In dem Pkw seien zwei Insassen

getötet, in dem Kleintransporter seien 5 Personen verletzt worden.

 

 

 

 

 

340 Ds 654 Js

33493/17, 29.03.2018, 09:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020,

 

gefährlicher

Körperverletzung

 

Die

drei Angeklagten sollen am 12.05.2017 mit einem Hund unterwegs gewesen sein,

der bellend auf einen Passanten zugelaufen sei und sich vor diesem positioniert

habe. Der Passant habe sich erschrocken und eine Abwehrhaltung eingenommen und

ein Bein erhoben. Daraufhin seien alle drei Angeklagten auf den Passanten

zugelaufen und hätten ihn geschlagen, wodurch er zu Boden gegangen und von den

Angeklagten mehrfach gegen den Kopf und den Körper getreten worden sei. Der

Geschädigte habe an diversen Körperteilen Schmerzen erlitten.

 

Zwei

Angeklagte waren zur Tatzeit erwachsen (1988 und 1990 geboren), während der

dritte Angeklagte noch Jugendlicher gewesen sei, weshalb der Jugendrichter für die Sache zuständig ist. In Fällen, in denen Erwachsene und Jugendliche

gemeinsam angeklagt sind, ist die Verhandlung auch gegen den Jugendlichen

ausnahmsweise öffentlich.

 

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