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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
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Hauptverhandlung vor dem Strafrichter
24.05.2017, Magdeburg – 6
- Amtsgericht Magdeburg
Heute
findet vor dem Strafrichter die Hauptverhandlung gegen zwei 1992 und 1989 geborene
Angeklagte statt. Den Angeklagten M. und B. wird vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
geleistet sowie eine gefährliche Körperverletzung und Strafvereitelung begangen
zu haben.Beide
Angeklagte nahmen am 3. Oktober 2015 an einer Demonstration teil, die von
Polizeibeamten begleitet worden war. Anlass für die polizeiliche Begleitung der
Demonstration war, dass zwei Demonstrationsteilnehmer pyrotechnische Erzeugnisse
gezündet hatten. Deren Identität sollte festgestellt werden. Nach dem Ende der
Demonstration wurden die Polizeibeamten aus der Gruppe heraus attackiert. Ein
Beamter wurde getreten, ein anderer mit einer Fahnenstange geschlagen. Hierfür
kamen zwei Personen als Täter in Frage.Dem
27 Jahre alten Angeklagten B. wird vorgeworfen, einen Polizeibeamten daran
gehindert zu haben, eine als Täter in Frage kommende Person festzuhalten.Dem
24 Jahre alten Angeklagten M. wird vorgeworfen, in Kenntnis der Angriffe auf
die Polizeibeamten absichtlich mit Gewalt gegen einen anderen Polizeibeamten vorgegangen
zu sein, um zu verhindern, dass die zwei als Täter in Frage kommende Person gefasst
wird. Der Angeklagte M. soll hierbei mit gehobenem Bein in voller Wucht mit dem
Fuß gegen den Unterkörper des Polizeibeamten getreten haben, so dass sich der Beamte
eine Fraktur des linken Mittelfingers zugezogen haben soll.Anschließend
soll der Angeklagte M. dem Angeklagten B. zur Hilfe geeilt sein. Dabei habe der
Angeklagte M. dem Polizeibeamten einen seitlichen Schlag mit der Faust unter
den Helm versetzt, so dass der Beamte eine Schwellung der Lippe erlitten haben
soll und die von dem Beamten zuvor festgehaltene Person mit beiden Angeklagten
fliehen konnte.Die
öffentliche Hauptverhandlung beginnt um 9.00 Uhr. Nach Verlesung der Anklageschrift
hat das Gericht die Vernehmung von acht Zeugen geplant, darunter mehrere
Polizeibeamte. Im Falle eines Schuldspruchs droht jedem Angeklagten Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe.Während
der Verhandlung soll es unmittelbar vor dem Gebäude des Justizzentrums Magdeburg
eine angemeldete Kundgebung mit Lautsprecheranlage, Transparenten und
Flugblättern geben, mit der Unterstützer der Angeklagten ihre Solidarität
bekunden wollen.Dr.
Hoppe, Richter
am Amtsgericht, Pressesprecher
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