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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht - Schüsse auf ein Magdeburger Seniorenheim

15.11.2017, Magdeburg – 36

  • Amtsgericht Magdeburg

 

 

Heute hat vor

dem Jugendschöffengericht die Hauptverhandlung gegen zwei 1997 und 1998

geborene Angeklagte begonnen, denen u.a. vorgeworfen wird, im Mai und Juni

2016 in dreizehn Fällen gemeinschaftlich handelnd andere Personen vorsätzlich

körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die

Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs

begangen worden sein soll und es in elf Fällen bei einem Versuch geblieben ist.

 

 

 

 

Beide

Angeklagte, die seit längerem befreundet sein sollen, sollen mit einer Luftdruckpistole

mehrfach aus dem Fenster des Zimmers des älteren Angeklagten in einem Magdeburger

Studentenwohnheim auf ein benachbartes Seniorenheim und auf die davor verlaufene

Straße gezielt und geschossen haben, so dass Balkonverkleidungen, Blumenkübel, Fensterscheiben

sowie in zwei Fällen Personen getroffen und in elf Fällen Personen nur knapp verfehlt

worden sind. Die Anklageschrift

geht davon aus, dass beide Angeklagte gemeinschaftlich und in allen Fällen mit

dem Vorsatz gehandelt haben, andere Menschen zu verletzen.

 

 

 

Die anwaltlich

vertretenen Angeklagten äußerten sich heute zur Sache und räumten die Vorwürfe

weitgehend ein. Da das Gericht Widersprüche zwischen den heutigen Angaben des

einen Angeklagten und dessen Angaben vor der Polizei unmittelbar nach der

Festnahme feststellte, konzentrierte sich die Hauptverhandlung zunächst auf

eine Aufklärung dieser Widersprüche.

 

 

 

Beide

Angeklagte haben auch Erklärungen dafür abgegeben, weshalb sie die ihnen vorgeworfenen

Taten im letzten Jahr begangen haben. Da dem älteren der beiden Angeklagten auch vorgeworfen

wird, in seinem Zimmer im Studentenwohnheim einen verbotenen Schlagring

besessen zu haben, kam es zu weiteren Nachfragen des Gerichts.

 

 

 

Für gefährliche

Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe

von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei mehreren Taten wird eine Gesamtstrafe

gebildet. Das Gericht wird zusätzlich klären müssen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht

zur Anwendung gelangt.

 

 

 

Das

Jugendschöffengericht setzte aber heute zunächst die Beweisaufnahme durch Vernehmung

von Zeugen fort. Für den 29. November, den 06. und den 13. Dezember 2017 sind

für jeweils 9.00 Uhr Fortsetzungstermine anberaumt, auch deshalb, weil noch weitere Vorwürfe gegen die Angeklagten bestehen, über die verhandelt werden soll. Aufgrund einer sitzungspolizeilichen

Verfügung finden an allen Verhandlungstagen besondere Einlasskontrollen vor dem

Sitzungssaal statt.

 

 

 

 

 

Dr. Hoppe

 

Richter am Amtsgericht

 

Pressesprecher

 

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