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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
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Schöffengericht verurteilt einen Kampfsportler zu einer Freiheitsstrafe

24.01.2018, Magdeburg – 3

  • Amtsgericht Magdeburg

Im heutigen Prozess vor dem Schöffengericht wurde ein 1977 geborener Kampfsportler zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Für Einzelheiten wird auf die Ankündigung in der Pressemitteilung vom 11. Januar 2018 (Nr. 032/2017) Bezug genommen und verwiesen.Das Schöffengericht sah es nach Durchführung der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in einem Fall der einfachen Körperverletzung und in einem anderen Fall der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig gemacht hat. Für beide Taten bildete das Gericht eine empfindliche Gesamtfreiheitsstrafe.In der Hauptverhandlung wurde u.a. bekannt, dass sich der Angeklagte bereits vorher mit einem Opfer auf die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld geeinigt und sich bei beiden Opfern jeweils in einem persönlichen Gespräch für sein Verhalten entschuldigt hatte. Weil das Gericht nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände erkannt hat, zu denen auch das Bemühen zu zählen ist, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, hat es die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt (§ 56 Abs. 2 StGB). Die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren. Lässt sich der Verurteilte in dieser Zeit etwas zu schulden kommen, hat er mit einem Widerruf der Strafaussetzung zu rechnen. Im Falle des Widerrufs müsste er die heute verhängte Gesamtfreiheitsstrafe verbüßen.Dr. HoppeRichter am AmtsgerichtPressesprecher 

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