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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2013 am 04. September 2018

09.07.2018, Magdeburg – 16

  • Amtsgericht Magdeburg

 

 

Am Dienstag, den 04. September 2018, findet in nichtöffentlicher Sitzung die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen

und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 statt. Für das Amtsgericht

Magdeburg sind nach der Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Magdeburg 50 Haupt- und 30 Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und 30 Haupt- und 40

Hilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte zu wählen. Gleichzeitig wählt der Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

für das Landgericht Magdeburg. Die gewählten (Jugend-)Schöffinnen und Schöffen sollen bis Ende September 2018

Nachricht über ihre etwaige Wahl erhalten.Die Einzelheiten der Schöffenwahl bestimmen sich nach den §§ 29 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Wer als (Jugend-)Schöffin oder (Jugend-)Schöffe an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken möchte, kann sich für die 5-jährige Wahlperiode ab 2024 zu einer Wahl bereit erklären. Zuständig für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Landeshauptstadt Magdeburg, die weitere Auskünfte erteilt. Auf die Presseerklärung 02/2018 vom 19. Januar 2018 wird Bezug genommen und verwiesen.Dr. HoppeRichter am Amtsgerichtals Pressesprecher

 

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