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(AG MD) Internetbetrug lohnt sich nicht - Magdeburger rechtskräftig verurteilt

16.04.2019, Magdeburg – 5

  • Amtsgericht Magdeburg

Ein 27-jähriger Magdeburger hatte sich gestern vor dem Amtsgericht Magdeburg wegen des Vorwurfs des Betruges in sechs Fällen zu verantworten. Er soll im Zeitraum Juni bis August 2018 über das Internet verschiedene Mobiltelefone der Marke Samsung S8 deutschlandweit zum Verkauf angeboten haben, obwohl er die Geräte gar nicht hatte. Ihm soll es nur darum gegangen zu sein, den Kaufpreis zu erhalten. Sechs Personen fielen auf die Masche herein und zahlten (wie von dem Angeklagten beabsichtigt) per Vorkasse auf das Privatkonto des jungen Mannes den Kaufpreis, der das Geld vereinnahmte und damit u.a. eigene Mietschulden beglich. In der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte, gegen den zwischenzeitlich ein Haftbefehl ergangen war, geständig, so dass der Strafrichter keine Zeugen zu vernehmen brauchte. Weil der Angeklagte bereits vorbestraft war, wurde gegen ihn nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verhängt. Außerdem wurde der Angeklagte verpflichtet, an die Geschädigten insgesamt 2.225,90 Euro an Schadensersatz zu leisten. Vier der sechs Geschädigten hatten einen sog. Adhäsionsantrag gestellt, also innerhalb des Strafverfahrens eine Zivilklage erhoben. Für zwei der sechs Geschädigten wird die Staatsanwaltschaft Magdeburg bei dem Angeklagten das aus der Tat Erlangte abschöpfen und beitreiben. Ob die Geschädigten aber jemals den gezahlten Kaufpreis zurückerhalten, ist ungewiss. Momentan ist der Angeklagte arbeitslos und verfügt nicht über ein Erwerbseinkommen. Weil der Angeklagte das erste Mal mit einer Freiheitsstrafe konfrontiert wurde, konnte deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden. Der junge Mann muss nun innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit beweisen, ob er sein Versprechen ernst meint, künftig straffrei zu leben. Er hat eine erhebliche Anzahl an Arbeitsstunden zu leisten. Kommt er den Auflagen und Weisungen nicht nach, droht ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung. In diesem Fall müsste der Angeklagte die Freiheitsstrafe verbüßen.Das Urteil ist rechtskräftig. Dr. HoppeRichter am Amtsgericht Pressesprecher

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