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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Verhandlung vor dem Schöffengericht

11.06.2019, Magdeburg – 11

  • Amtsgericht Magdeburg

(AG MD). Heute beginnt um 9.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei 1990 geborene Männer, denen eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Einem Angeklagten wird darüber hinaus eine vorsätzliche Körperverletzung, eine weitere gefährliche Körperverletzung sowie der Diebstahl in zwei Fällen vorgeworfen. Die Taten liegen schon einige Zeit zurück.Am 3. Juli 2016 gegen 2.23 Uhr habe sich der eine Angeklagte vor das Fahrrad eines Zeugen gestellt und dem später geschädigten Zeugen mit geballter Faust einen Schlag in das Gesicht erteilt. Daraufhin sei der Geschädigte unter Zurücklassung seines Fahrrades weggelaufen. Der Angeklagte habe nun dessen Fahrrad an sich genommen, um es für sich zu behalten, und sei mit diesem davongefahren. Zwei Zeugen hätten den Angeklagten bis zur Kreuzung Leipziger Straße/ Halberstädter Straße verfolgt. Plötzlich sei der Angeklagte stehen geblieben, habe ein Messer hervorgeholt und mindestens einmal gegen den linken Oberarm eines der beiden Zeugen gestochen, so dass dieser eine große tiefe Wunde am linken Oberarm erlitten habe. Der Zeuge habe operiert werden müssen. Der andere Angeklagte, der bei der Flucht des einen Angeklagten dabei gewesen sei, habe die Körperverletzungshandlung dadurch unterstützt, dass er mit einem abgebrochenen Flaschenhals beiden Zeugen gedroht und deshalb den Schnitt mit dem Messer ermöglicht habe. Der Angeklagte, der im Juli 2016 das Fahrrad entwendet haben soll, sei außerdem am 10. Dezember 2016 gegen 0.45 Uhr im Bereich des Hasselbachplatzes mit einer anderen Person aneinandergeraten, habe diese geschubst und dieser Person mit einer gefüllten Glasflasche gegen den Kopf geschlagen. Dadurch habe diese Person eine stark blutende Wunde erlitten, die habe genäht werden müssen. Bei der Auseinandersetzung sei der Person das Smartphone aus der Tasche gefallen. Dieses und einen Schlüsselbund der geschädigten Person habe der Angeklagte an sich genommen, um beides für sich zu behalten.Die vorsätzliche Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre geahndet. Dasselbe gilt für einen Diebstahl. Für eine gefährliche Körperverletzung, die gemeinschaftlich oder mittels eines gefährlichen Werkzeuges begangen wird, sieht das Gesetz Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Das Gericht wird Beweis durch Vernehmung von Zeugen erheben. Für den 14. Juni 2019 um 9.00 Uhr ist ein Fortsetzungstermin vorgesehen.Das Schöffengericht kann eine Freiheitsstrafe bis vier Jahren verhängen. Die Strafgewalt des Strafrichters liegt hingegen bei Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Kommt eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis vier Jahre in Betracht, ist eine Zuständigkeit des Landgerichts gegeben.  Dr. HoppeRichter am Amtsgericht als Pressesprecher

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