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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Streit auf dem Reitplatz - Verurteilung durch das Amtsgericht Magdeburg ist rechtskräftig

05.03.2020, Magdeburg – 5

  • Amtsgericht Magdeburg

(AG MD). Mit Urteil vom 03. Juni 2019 hatte der Strafrichter des Amtsgerichts Magdeburg einen 50-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, dem vorgeworfen worden war, am 09. Februar 2019 auf dem Rennbahngelände Herrenkrug in Magdeburg in der Nähe einer Reithalle nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 40 Jahre alten Mann mehrfach auf den Rücken geschlagen zu haben, so dass dieser zu Boden gegangen sei, wo der Angeklagte weiter auf den jüngeren Mann eingetreten habe. Der Jüngere habe dadurch eine Prellung der Halswirbelsäule und des linken Ellenbogens erlitten und sei krank geschrieben gewesen. Unstreitig ist, dass sowohl der Angeklagte als auch der jüngere Mann (ein früherer Jockey) im Pferdesport aktiv sind und beide auf dem Rennbahngelände Herrenkrug Pferde untergebracht haben. Das Verhältnis zwischen beiden gilt seit längerem als angespannt.Der Strafrichter des Amtsgerichts hatte dem Zeugen geglaubt, die Einlassung des Angeklagten für widerlegt angesehen und daher eine vorsätzliche Körperverletzung als erwiesen erachtet. Gegen das Urteil vom 03. Juni 2019 war der Angeklagte aber in Berufung gegangen. Er hat an seiner Erklärung festgehalten, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unzutreffend seien und der Zeuge lüge. Bei diesem handele es sich um einen Trinker, der versuche, den Angeklagten aus Neid zu Unrecht zu belasten. Das Landgericht Magdeburg hat nun die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 15. Januar 2020 als unbegründet verworfen. Wie der Strafrichter des Amtsgerichts auch, hat sich die Berufungskammer des Landgerichts davon überzeugt, dass der jüngere Mann die Wahrheit sagt. Der Zeuge hat zwar erneut bestätigt, Alkoholiker und seit Jahren trocken zu sein. Dennoch sei das, was er bereits vor dem Amtsgericht geschildert habe, zutreffend. Die Berufungskammer hat auch nach Vernehmung weiterer Zeugen keine Anhaltspunkte gesehen, dass die Angaben des einzigen Tatzeugen unrichtig sind. Seine gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision hat der Angeklagte zurückgenommen, so dass die Verurteilung rechtskräftig ist und der Angeklagte nun eine Geldstrafe im unteren vierstelligen Euro-Bereich zu zahlen hat. Dr. HoppeRichter am Amtsgericht Pressesprecher  

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