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Polizeibeamter zu Geldstrafe verurteilt.
03.09.2021, Magdeburg – 29/ 2021
- Amtsgericht Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat heute einen 33 Jahre alten Polizeibeamten wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2019 in seiner Freizeit anlässlich einer Familienfeier in einem Restaurant in Magdeburg den Wirt durch körperliche Gewalt zu Boden gerissen und diesem Faustschläge in die seitliche Rippengegend verpasst hatte. Ihm habe dabei nicht das Recht der Notwehr oder Nothilfe (Notwehr zugunsten einer anderen Person) zugestanden. Der Polizeibeamte hatte sich für sein Eingreifen nach Ansicht des Gerichts auch nicht wirksam "in den Dienst" versetzt. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Gastgeber und dem Wirt über die Wartezeit bis das Essen serviert werden sollte, in deren Verlauf der Wirt den Gastgeber gebeten hatte, das Lokal zu verlassen und diesen in Richtung Ausgang geschoben hatte.
Der Polizeibeamte war in dieser Sache bereits durch Urteil vom November 2020 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde in der Rechtsmittelinstanz aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das Verfahren musste daraufhin erneut durchgeführt werden.
Gärtner, Vizepräsident des Amtsgerichts als Pressesprecher