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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

Lange Haftstrafen wegen versuchten Totschlags im Verfahren 2 KLs (114 Js 11211/21)

13.01.2022, Dessau-Roßlau – 01/2022

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat am 12.01.2022 gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verhängt. Eine 19-jährige Mittäterin ist zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt worden. Ferner ist die Unterbringung beider Angeklagter in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden.

Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Täter dem späteren Geschädigten in den Mittagsstunden des 07.05.2021 in dessen Gartenlaube in Wittenberg aufgelauert haben. Bei seinem Erscheinen zwang ihn der Angeklagte mit vorgehaltenem Messer, in die Laube einzutreten. Im Verlaufe des Tatgeschehens fügte die Mitangeklagte dem infolge mehrerer Faustschläge auf der Terrasse zu Boden gegangenen Geschädigten mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 30 Zentimetern mehrere Stichverletzungen am Fuß und am Oberschenkel zu. Er erlitt darüber hinaus Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers, von denen nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, von welchem der Täter sie ausgingen. Im Anschluss zogen die Angeklagten das Opfer in die Gartenlaube und zwangen es, ein in Flüssigkeit aufgelöstes Schmerzmittel zu trinken. Beim Verlassen des Tatorts nahmen sie 250,00 € Bargeld, ein Mobiltelefon und eine Kettensäge mit. Hintergrund des Tatgeschehens war offenbar der Vorwurf, der Geschädigte habe wenige Tage zuvor gemeinsam mit weiteren Mittätern die Angeklagte vergewaltigt. Das lebensgefährlich verletzte Opfer wurde kurz nach der Tat zufällig durch einen Zeugen entdeckt und konnte durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden.

Die Kammer hat dem Geschädigten ferner 20.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Frank Straube

Pressesprecher

 

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