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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

03.03.2020, Dessau-Roßlau – 5

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

1. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 2. Großen

Strafkammer des Landgerichts vom 15.05.2019 gegen sieben syrische

Staatsangehörige im Alter zwischen jetzt 19 und 29 Jahren bestätigt. Ihnen war

mit der Anklage vorgeworfen worden, am 01.03.2018 in Dessau nach dem Besuch

einer Schule auf offener Straße, mit Holzlatten, Motorradketten und teilweise

auch Messern bewaffnet, an einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit einer

Gruppe afghanischer Staatsangehöriger beteiligt gewesen zu sein. Neben weiteren

Verletzten erlitten dabei zwei Geschädigte lebensbedrohliche Stichverletzungen

am Rücken bzw. im Brustbereich. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von

versuchtem Totschlag, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und

gefährlicher Körperverletzung aus. Im Ergebnis der etwa sechsmonatigen

Hauptverhandlung hat die Kammer die Angeklagten der gefährlichen

Körperverletzung bzw. der Beihilfe hierzu für schuldig befunden und gegen sechs

der Angeklagten Freiheitstrafen verhängt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung

ausgesetzt worden ist. Gegen einen zur Tatzeit jugendlichen Angeklagten hat es

auf eine Arbeitsauflage erkannt.

 

 

 

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revisionen von

fünf Angeklagten verworfen, in einem Fall unter geringfügiger Abänderung des

Strafmaßes. Die beiden weiteren Angeklagten hatten wie auch die

Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, sodass es damit insgesamt

rechtskräftig ist.

 

 

 

2. Vor der 2. Strafkammer findet am 30.03.2020 um

13.00 Uhr die Berufungshauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus

Dessau-Roßlau statt, gegen den das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Diebstahls

mit Waffen und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung früherer

Verurteilungen eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten

verhängt hat. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der zur Tatzeit

Heranwachsende am 05.04.2019, mit einem Einhandmesser bewaffnet, in einem

Lebensmitteldiscounter in Dessau eine Flasche Schnaps zunächst unter seiner

Jacke versteckt, sie dann aber zurück ins Regal gestellt hat, nachdem er

bemerkt hatte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird. Hinter dem

Kassenbereich sprach der Detektiv den Angeklagten an, woraufhin sich eine

zunächst verbale Auseinandersetzung entwickelte, die sich im weiteren Verlaufe

nach draußen verlagerte. Dort versetzte der Angeklagte dem Detektiv einen Stich

mit dem Messer in den Rücken. Der Geschädigte musste notärztlich versorgt

werden. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Angeklagte Berufung

eingelegt.   2 Ns 431 Js 13648/19

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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