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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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(LG DE) Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau
03.03.2020, Dessau-Roßlau – 5
- Landgericht Dessau-Roßlau
1. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 2. Großen
Strafkammer des Landgerichts vom 15.05.2019 gegen sieben syrische
Staatsangehörige im Alter zwischen jetzt 19 und 29 Jahren bestätigt. Ihnen war
mit der Anklage vorgeworfen worden, am 01.03.2018 in Dessau nach dem Besuch
einer Schule auf offener Straße, mit Holzlatten, Motorradketten und teilweise
auch Messern bewaffnet, an einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit einer
Gruppe afghanischer Staatsangehöriger beteiligt gewesen zu sein. Neben weiteren
Verletzten erlitten dabei zwei Geschädigte lebensbedrohliche Stichverletzungen
am Rücken bzw. im Brustbereich. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von
versuchtem Totschlag, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und
gefährlicher Körperverletzung aus. Im Ergebnis der etwa sechsmonatigen
Hauptverhandlung hat die Kammer die Angeklagten der gefährlichen
Körperverletzung bzw. der Beihilfe hierzu für schuldig befunden und gegen sechs
der Angeklagten Freiheitstrafen verhängt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung
ausgesetzt worden ist. Gegen einen zur Tatzeit jugendlichen Angeklagten hat es
auf eine Arbeitsauflage erkannt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revisionen von
fünf Angeklagten verworfen, in einem Fall unter geringfügiger Abänderung des
Strafmaßes. Die beiden weiteren Angeklagten hatten wie auch die
Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, sodass es damit insgesamt
rechtskräftig ist.
2. Vor der 2. Strafkammer findet am 30.03.2020 um
13.00 Uhr die Berufungshauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus
Dessau-Roßlau statt, gegen den das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Diebstahls
mit Waffen und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung früherer
Verurteilungen eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten
verhängt hat. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der zur Tatzeit
Heranwachsende am 05.04.2019, mit einem Einhandmesser bewaffnet, in einem
Lebensmitteldiscounter in Dessau eine Flasche Schnaps zunächst unter seiner
Jacke versteckt, sie dann aber zurück ins Regal gestellt hat, nachdem er
bemerkt hatte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird. Hinter dem
Kassenbereich sprach der Detektiv den Angeklagten an, woraufhin sich eine
zunächst verbale Auseinandersetzung entwickelte, die sich im weiteren Verlaufe
nach draußen verlagerte. Dort versetzte der Angeklagte dem Detektiv einen Stich
mit dem Messer in den Rücken. Der Geschädigte musste notärztlich versorgt
werden. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Angeklagte Berufung
eingelegt. 2 Ns 431 Js 13648/19
Frank Straube
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