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Landgericht Dessau-Roßlau
Pressesprecher:
VRiLG Frank Straube
Telefon: +49 340 2021445
Fax: +49 340 2021442, 2021430
E-Mail: presse.lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de 
Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Dienstbetrieb des Landgerichts Dessau-Roßlau und der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst weiterhin gewährleistet, aber eingeschränkt

17.03.2020, Dessau-Roßlau – 7

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Der Dienstbetrieb des

Landgerichts Dessau-Roßlau und der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen,

Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst ist auch in der Corona-Krise

weiterhin gewährleistet, wird allerdings in einiger Hinsicht eingeschränkt. So

finden zwar bereits angesetzte Verhandlungstermine grundsätzlich statt, wobei

insoweit auch die Öffentlichkeit von Verhandlungen gewahrt bleibt. Allerdings

ist damit zu rechnen, dass von den zuständigen Richterinnen und Richtern im

Einzelfall Verhandlungstermine kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden.

Deshalb sollte, wer als Verfahrensbeteiligter (Partei eines Rechtsstreits,

Angeklagter, Zeuge oder sonstiger Beteiligter) eine Ladung erhalten hat,

vorsorglich telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle des jeweiligen

Gerichts erfragen, ob die Verhandlung stattfindet.

 

 

 

Die Sprechzeiten des

Landgerichts Dessau-Roßlau, der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau,

Köthen, Wittenberg und Zerbst und auch die Sprechzeiten des im Justizzentrum

Anhalt ansässigen Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau und Sozialgerichts

Dessau-Roßlau werden auf Mo bis Fr, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, beschränkt.

Allerdings wird dringlichst darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen bei den

Rechtsantragsstellen und in den Abteilungen der Gerichte abzusehen, solche

Vorsprachen möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. auf

absolut unaufschiebbare (etwa fristgebundene) Anträge/Anliegen zu beschränken.

Eine schriftliche Einreichung von Anträgen und Eingaben (per Post oder per Fax

? nicht hingegen per E-Mail) wird in diesem Zusammenhang nachdrücklich

angeraten. Bei dem Landgericht Dessau-Roßlau sind Anträge auf

Überbeglaubigungen (Apostillen, Legalisierungen) einstweilen ausschließlich

schriftlich zu stellen.

 

 

 

Die Wahrnehmung der

Kernaufgaben der Gerichte und deren Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet.

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

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