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Verfahren um die Tötung eines Kleinkindes in Querfurt - letzte Entwicklungen

15.04.2021, Halle (Saale) – 008/2021

  • Landgericht Halle

In dem Verfahren um die Tötung eines 2-jährigen Jungen in Querfurt (1 Ks 10/20,
Prozessauftakt war am 14.12.2020) hat die Kammer mit Beschluss vom 15.04.2021 den Haftbefehl gegen die Angeklagte F. aufgehoben.

Die Kammer hat dies damit begründet, dass nach der bisherigen Beweisaufnahme gegen die Angeklagte F. kein dringender Tatverdacht mehr für die angeklagten Vorwürfe der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der fahrlässigen Tötung bestehe. Die Kammer gehe nach derzeitiger Beweislage vielmehr davon aus, dass die Angeklagte die Misshandlungen ihres Sohnes durch den Angeklagten K. sofort unterbunden hätte, wenn sie davon gewusst hätte. Deshalb sehe die Kammer bezogen auf die Angeklagte derzeit lediglich einen dringenden Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung, begangen durch Unterlassen. Die mit diesem Tatverdacht verbundene Straferwartung rechtfertige die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nicht mehr, so dass dieser aufzuheben gewesen sei.

Zudem sind weitere Termine anberaumt worden.
Das Verfahren wird an folgenden Terminen fortgesetzt:

26.04.2021 – 08:30 Uhr

10.05.2021 – 08:30 Uhr

21.05.2021 – 08:30 Uhr

31.05.2021 – 08:30 Uhr

Impressum:
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