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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Prozessauftakt am Mittwoch, 28.04.2021

27.04.2021, Halle (Saale) – 009/2021

  • Landgericht Halle

Tag, Uhrzeit
16.01.07, ; 05.03.07, 09:30 ; 12.03.07, 09:30 ; 15.03.07, 14:00 ; 05.04.07, 09:30 ; 16.04.07, 09:30 ; 02.05.07, 11:15 ; 15.05.07, 13:00 ; 30.05.07, 11:30
Raum
14 KLs 3/20
Schwerer Raub u.a. in Halle
Tag, Uhrzeit
28.04.21, 09:00 ; 05.05.21, 09:00 ; 20.05.21, 09:00
Raum 90
6 KLs 4/21
Dem im Mai 1987 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Der Angeklagte soll im Juli 2020 in Begleitung eines nicht namentlich bekannten kleinen Mädchens an der Wohnungstür einer Frau in Halle geklingelt haben, um sich unter dem Vorwand, das Kind müsse die Toilette benutzen, den Zutritt zu der Wohnung der Frau zu ermöglichen und dort stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Die Frau soll den Zutritt zu ihrer Wohnung gewährt haben. Während das Mädchen die Toilette aufsuchte, soll der Angeklagte, nachdem er sich mit der Frau auf das Sofa im Wohnzimmer gesetzt hatte, die Haare der Frau ergriffen und kräftig daran gezogen haben. Im Anschluss soll er ihr mit einem Elektroschocker einen Stromschlag versetzt haben. Als die Frau versucht haben soll, mittels ihres Mobiltelefons die Polizei zu verständigen, soll der Angeklagte ihr dieses entwendet haben, um es entsprechend seines zuvor gefassten Tatplanes zu behalten. Er soll der Frau mit den Worten, wenn sie sich wehre müsse er ihr wehtun, gedroht haben. Die Frau soll trotz der Drohung versucht haben, den Angeklagten zu treten, woraufhin er sie mit den Worten, er werde sie umbringen, gewürgt haben soll. Der Angeklagte soll der Frau einen weiteren Stromschlag versetzt und als das Mädchen das Wohnzimmer betrat, von der Frau abgelassen und in Begleitung des Mädchens samt dem Mobiltelefon die Wohnung verlassen haben. 
Zudem soll der Angeklagte im Oktober 2020 im Bereich des Hauptbahnhofs in Halle eine Luftdruckwaffe mit sich geführt haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bezogen auf die Tat im Juli 2020 bestritten. Den Besitz der Luftdruckwaffe hat der Angeklagte eingeräumt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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