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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Weitere Prozessauftakte im Juni

22.06.2020, Halle (Saale) – 19 / 2020

  • Landgericht Halle

Weitere Strafverfahren, die noch im Juni am LG Halle beginnen:

Versuchter Totschlag in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
23.06.20, 08:30 ; 26.06.20, 08:30 ; 30.06.20, 08:30

Raum 141

1 Ks 2/20

Die beiden Angeklagten sind im Januar 1997 geboren. Ihnen wird gemeinschaftlich begangener versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Sie sollen am frühen Morgen des 22.12.2018 in Weißenfels mit harten Gegenständen auf einen anderen Mann eingeschlagen haben, der zu einem früheren Zeitpunkt in derselben Nacht den einen der beiden Angeklagten durch Schläge verletzt habe. Dieser habe zunächst in seiner Wohnung seine Wunden versorgt und sei dann zurückgekehrt, um die jetzt angeklagten Taten zu begehen.

Der Geschädigte habe Schnittverletzungen am Kopf mit Blutungen aus einer Schlagader davongetragen und im Rahmen der stationären Behandlung in ein künstliches Koma versetzt werden müssen.

Der eine Angeklagte räumt Schläge mit der flachen Hand ein, der andere ein Wegschubsen des Geschädigten. Die Verwendung harter Gegenstände stellen beide in Abrede.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahre.

Schwerer Raub in Röblingen und Eisleben

Tag, Uhrzeit
25.06.20, 09:30 ; 13.07.20, 09:30 ; 14.07.20, 08:30 ; 27.07.20, 09:30 ; 31.07.20, 09:00

Raum 169

16 KLs 6/20

Dem im Mai 1993 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub und schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Im November 2019 soll er kurz nach Mitternacht mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern in das Wohnhaus eines Mannes eingedrungen sein und diesen durch Drohungen mit einem Messer aufgefordert haben, ihm Bargeld und Drogen zu übergeben. Nachdem der Bewohner des Hauses erwidert habe, er habe weder Geld noch Drogen, hätten die drei Eindringlinge das Haus nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht und Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik und elektrische Werkzeuge im Neuwert von mehr als 2.000,00 Euro mitgenommen.

An einem anderen Tag im November 2019 soll der Angeklagte zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter in einer Gaststätte einen anderen Gast durch Drohungen gezwungen haben, gemeinsam mit ihm zu dessen Pkw zu gehen und ihm dort Drogen und Bargeld zu übergeben.

Hintergrund der Taten könnte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Wettbewerb um den Drogenmarkt im Raum Eisleben und Sangerhausen sein.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es sich um eine Verwechslung handeln müsse.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.

Tag, Uhrzeit
29.06.20, 09:00 ; 01.07.20, 09:00 ; 08.07.20, 09:00 ; 15.07.20, 09:00

Raum 90

6 KLs 4/20

Dem im August 1982 geborenen Angeklagten werden gewerbsmäßiger Betrug in 13 Fällen sowie schwere Brandstiftung zur Last gelegt.

Er soll zwischen Januar und Juli 2019 in Sangerhausen im Internet oder telefonisch Telefonverträge abgeschlossen oder Waren gekauft oder verkauft haben, ohne zur Bezahlung der entsprechenden Entgelte bzw. zur Lieferung der verkauften Waren bereit gewesen zu sein. Teils soll er dabei eine fremde Kontonummer angegegeben haben, teils soll er falsche PayPal Identitäten angegeben haben.

Am 13.01.2020 soll er aus Verärgerung über die schlechten Beziehungen zu seinen Nachbarn unter dem Einfluss von Marihuana und Chrystalmeth an verschiedenen Stellen in seiner Wohnung in Sangerhausen Brandbeschleuniger ausgegossen und diesen dann in Brand gesetzt haben. Die Wohnung sei durch den so ausgelösten Brand in einen unbewohnbaren Zustand versetzt worden. Um Schaden von den Nachbarn abzuwenden, habe er dann wortlos bei ihnen geklingelt und das Haus dann verlassen.

Der Angeklagte hat sich hinsichtlich der Betrugsvorwürfe nicht eingelassen, den Vorwurf der Brandstiftung hat er eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn nicht die Kammer zu dem Ergebnis kommt, aufgrund des Drogenkonsums des Angeklagten sei dessen Schuldfähigkeit vermindert oder gar ausgeschlossen gewesen.

 

 

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