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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau März

24.02.2022, Halle (Saale) – 006/2022

  • Landgericht Halle

Körperverletzung mit Todesfolge u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
22.02.22, ; 03.03.22, ; 09.03.22, 09:00 ; 15.03.22, 09:00 ; 21.03.22, 09:00 ; 04.04.22, 09:00

Raum 123

10a Ks 1/21

Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 14.04.2021 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (1 Ks 1/21).

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass im September 2020 zwei Männer an der Wohnungstür des Angeklagten in Halle geklingelt und diesen aufforderten hätten, mit ihnen vor das Haus zu kommen, um "etwas zu klären". Der Angeklagte habe daraufhin die Tür geschlossen, was die Männer zunächst zu verhindern versucht hätten. Die zwei Männer hätten anschließend heftig an die Wohnungstür geklopft und gegen die Tür getreten. Der Angeklagte habe aus der Küche ein langes Messer geholt und mit dem Messer in der Hand die Tür geöffnet. Einer der Männer habe einen Schraubenzieher gehalten, der andere ein Messer, bei dem die Klinge nicht ausgefahren gewesen sei. Der Angeklagte sei über die Schwelle der Wohnung getreten und habe mit dem Messer einem der Männer in den Oberbauch und im Anschluss den anderen Mann in den Rücken gestochen. Einer der Männer sei später an den Folgen des Stichs verstorben. Das Landgericht hatte eine Rechtfertigung durch Notwehr verneint.

Mit Beschluss vom 06.10.2021 (Az. 6 StR 348/21) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Halle mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgerichtskammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, es lägen möglicherweise doch die Voraussetzungen einer Notwehr vor. Sollte dies zutreffen, hätte sich der Angeklagte nicht strafbar gemacht.

Nunmehr ist die Beweisaufnahme zu wiederholen, alsdann ist erneut zu entscheiden.

Das Verfahren sollte bereits am 22.02.2022 beginnen, der Beginn wurde aber wegen Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten verschoben.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
01.03.22, 09:00 ; 08.03.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 6/22

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Mai 2020 an einer ihm bekannten, zur Tatzeit 15jährigen Frau, vergangen haben, mit der er sich in der Wohnung eines unbekannt gebliebenen Dritten in Halle aufgehalten haben soll.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
02.03.22, 09:00 ; 07.03.22, 09:00 ; 22.03.22, 09:00 ; 23.03.22, 09:00 ; 28.03.22, 09:00 ; 30.03.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 26/21

Dem im Juli 1986 geborenen Angeklagten H. werden 17 Straftaten und dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten S. werden 8 Straftaten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen unter anderem in 7 Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben haben. Der Angeklagte H. soll darüber hinaus in 9 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben haben.

Die Angeklagten sollen sich im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2020 große Mengen von Betäubungsmitteln sowie Betäubungsmittelgrundstoffe verschafft haben, die sie gewinnbringend weiterverkauft haben sollen. Die Handelsgeschäfte der Angeklagten sowie die Koordination der Unterstützungshandlungen gesondert verfolgter Dritter sollen über besonders gesicherte Mobiltelefone, sog. "Kryptohandys" von der niederländischen Firma "EncroChat", erfolgt sein.

So sollen die Angeklagten im April 2020 mindestens 70 kg Ephedrin in ihrem Besitz gehabt haben (1.), im April und Mai 2020 fünf Kilogramm Cannabis (2.) sowie weitere fünf und zwei Kilogramm Cannabis veräußert haben (3.), 3,2 Kilogramm Cannabis zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben (4.), 600 Gramm Methamphetamin und 300 Gramm Kokain veräußert haben (5.), 5 Kilogramm Methamphetamin verkauft haben (6.), 15 Kilogramm Cannbis erworben und davon 8 Kilogramm sowie weitere 2 Kilogramm veräußert haben (7.) und weitere 10 Kilogramm Cannabis angekauft haben (8.). Der Angeklagte H. soll sich darüber hinaus zwischen April 2020 und Juni 2020 mehrere Kilogramm Cannabis und Methamphetamin verschafft und gewinnbringend weiterveräußert haben (9. - 17.). Der Angeklagte H. soll einen Verkaufserlös von mindestens 440.000 EUR und der Angeklagte S. von mindestens 199.000 EUR erlangt haben.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr.

Raub in Halle

Tag, Uhrzeit
03.03.22, 09:00 ; 10.03.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 3/22

Der im Juni 1988 geborenen Angeklagten wird Raub, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen.

Die Angeklagte soll im Oktober 2019 in Halle auf ein damals 10-jähriges Mädchen getroffen sein. Das Mädchen soll mit seinen beiden angeleinten Hunden spazieren gewesen sein. Die Angeklagte soll sich dem Kind genähert und diesem ohne Rechtfertigung die Hunde entrissen haben. Sodann soll die Angeklagte mit den Hunden in eine Straßenbahn gestiegen sei. Das Mädchen soll der Angeklagten gefolgt und durch Rufen auf sich aufmerksam gemacht haben. Herbeigerufene Polizeibeamte sollen dem Mädchen die Hunde schließlich zurückgegeben haben.

Die Angeklagte hat die Tat eingeräumt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Strafe kann aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit gemindert werden, es kommt außerdem die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht.

Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung u.a. in Leuna

Tag, Uhrzeit
07.03.22, 08:30 ; 08.03.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 28/21

Dem im April 1963 geborenen Angeklagten wird unerlaubte Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln sowie versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2020 einer ihm bekannten Frau in seiner Wohnung in Leuna mindestens eine Konsumeinheit Methamphetamin zum Konsum überlassen haben. Als die Frau die Wohnung später verlassen wollte, soll der Angeklagte Geld für das Methamphetamin verlangt und behauptet haben, die Frau habe ihm die Drogen weggenommen. Der Angeklagte soll dann die Tür verschlossen und die Frau mit einem Zimmermannsbeil bedroht haben. Die Frau soll die Wohnung durch ein Fenster verlassen und die Polizei verständigt haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
10.03.22, 09:00 ; 14.03.22, 09:00 ; 17.03.22, 09:00 ; 24.03.22, 09:00 ; 29.03.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 1/22

Dem im Februar 1972 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, teils gemeinschaftlich handelnd, in drei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, davon in zwei Fällen tateinheitlich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, in einem Fall Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen.

Der Angeklagte soll im Zeitraum Dezember 2014 bis September 2021 regen Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Kokain, Methamphetamin und Cannabis, betrieben haben, um sich aus dem gewinnbringenden Weiterverkauf eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

So soll der Angeklagte im Dezember 2014 in einer Wohnung in Halle ca. 290 Gramm Cannabis, ca. 2,8 Gramm Methamphetamin und ca. 11 Gramm Kokain mit dem Zusatzstoff Levamisol verwahrt haben (1.). Im Juni 2021 soll der Angeklagte einer unbekannten Person einen Pkw zum Zweck des Transports von 5 Kilogramm Marihuana zur Verfügung gestellt haben (3.). Im September 2021 soll der Angeklagte mit einer weiteren, gesondert verfolgten Person (Az.: 5 KLs 5/22), zwei jeweils mit 15 Kilogramm Marihuana gefüllte Taschen in eine als Depot genutzte Wohnung in Halle verbracht haben. In der Folgezeit sollen der Angeklagte und der gesondert Verfolgte etwa 3,5 Kilogramm an unbekannte Dritte verkauft haben (6.). Ebenfalls im September 2021 soll der Angeklagte ca. 300 Gramm Kokain in die als Depot genutzte Wohnung in Halle verbracht und dort in verkaufsfertige Abpackungen verpackt haben (7.). Zudem soll der Angeklagte wiederholt ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt haben (2., 4. und 5.).

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
11.03.22, 08:30 ; 17.03.22, 08:30 ; 18.03.22, 08:30 ; 23.03.22, 08:30 ; 01.04.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 5/22

Dem im August 1990 geborenen Angeklagten A. und dem im Mai 1988 geborenen Angeklagten B. wird vorgeworfen, teils gemeinschaftlich handelnd, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben; der Angeklagte A. durch 4 Straftaten, der Angeklagte B. durch 3 Straftaten.

Der Angeklagte A. soll seit Anfang des Jahres 2019 Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Kokain, betrieben haben. Dabei soll er seine Wohnung in Halle als Depot genutzt haben. Mitte des Jahres 2021 sollen sich der Angeklagte B. und der gesondert verfolgte K. B. (Az.: 3 KLs 1/22) dem Angeklagten A. angeschlossen haben. Die Angeklagten und der gesondert verfolgte K. B. sollen zum Zwecke des späteren gewinnbringenden Weiterverkaufs neben Kokain auch Cannabis in großen Mengen in der Wohnung des Angeklagten A. verwahrt, umverteilt und portioniert haben.

So soll der Angeklagte A. im Februar 2019 in seiner Wohnung in Halle ca. 23 Gramm Kokain, eine Feinwaage und 600 EUR Bargeld verwahrt haben (1.). Im Juni 2021 soll eine Lieferung von 5 Kilogramm Marihuana in die Wohnung des Angeklagten A. erfolgt sein (2.). Im September 2021 soll der Angeklagte B. mit einer weiteren, gesondert verfolgten Person, zwei jeweils mit 15 Kilogramm Marihuana gefüllte Taschen, in die Wohnung des Angeklagten A. in Halle verbracht haben. In der Folgezeit sollen die Angeklagten und der gesondert Verfolgte etwa 3,5 Kilogramm an unbekannte Dritte verkauft haben (3.). Ebenfalls im September 2021 soll der gesondert verfolgt K. B. ca. 300 Gramm Kokain in die als Depot genutzte Wohnung in Halle verbracht und dort mit den Angeklagten in verkaufsfertige Abpackungen verpackt haben (4.).

Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
15.03.22, 09:00 ; 18.03.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 7/20

Dem im Februar 1989 geborenen Angeklagten Z. wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Dem im August 1990 geborenen Angeklagten M. wird Beilhilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte Z. soll in Halle unter Angabe falscher Personalien eine Wohnung angemietet haben, die ihm bis zu seiner Verhaftung im Februar 2018 zur Lagerung und Trocknung von Cannabispflanzen sowie zur Portionierung und Verpackung des Marihuanas zum Zwecke des späteren gewinnbringenden Verkaufs gedient haben soll. Der Angeklagte M. soll den Angeklagten Z. bei der Verarbeitung und Verpackung der Drogen unterstützt haben. Bei der Zwangsräumung der Wohnung im Dezember 2018 sollen ca. 17 Kilogramm Cannabis sowie Verpackungsmaterialien sichergestellt worden sein.

Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Kretzschau und Zeitz

Tag, Uhrzeit
16.03.22, 09:30 ; 25.03.22, 09:30 ; 28.03.22, 09:30 ; 30.03.22, 09:30

Raum 187

3 KLs 2/21

Dem im Juli 1987 geborenen Angeklagten wird Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 25 Fällen und gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in einem Fall vorgeworfen.

Der Angeklagte soll von einem Lieferanten in Zeit im Dezember 2019 und Ende Februar/Anfang März 2020 jeweils 200 Gramm Methamphetamin erworben haben, wovon er jeweils 10 Gramm für 400 EUR an einen Mann verkauft haben soll (1. - 2.). Im Zeitraum von August 2019 bis April 2020 soll der Angeklagte 3x monatlich in mindestens 23 weiteren Einzelhandlungen jeweils 10 Gramm Methamphetamin für 400 EUR an den Mann verkauft haben (3. - 25.). Im September 2020 soll der Angeklagte in der Laube seines Gartens in Kretzschau. 1,41 Gramm Methamphetamin und 18,3 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf sowie 4.000 EUR Bargeld und eine Feinwaage aufbewahrt haben (26.).

Der Angeklagte hat sich bezogen auf die Gegenstände in der Laube eingelassen und erklärt, dass diese ihm gehörten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Merseburg und Bad Lauchstädt

Tag, Uhrzeit
21.03.22, 09:00 ; 04.04.22, 09:00 ; 05.04.22, 09:00 ; 06.04.22, 09:00 ; 25.04.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 16/21

Dem im Juni 1987 geborenen Angeklagten Ru., dem im Dezember 1998 geborenen Angeklagten Ro. und dem im April 1988 geborenen Angeklagten S. wird bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Dem Angeklagten S. wird darüber hinaus vorgeworfen, dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

Die Angeklagten sollen sich zu einem nicht mehr nachvollziehbaren Tag entschlossen haben, zukünftig und für eine gewisse Dauer gemeinsam Drogen gewinnbringend zu verkaufen. Der Angeklagte Ru. Soll die Kommunikation mit potentiellen Käufern, der Angeklagte S. die Lagerung der Drogen in seiner Wohnung und seinem Keller sowie den Transport der Drogen und der Angeklagte Ro. die Verpackung der Drogen, die Verwahrung des Geldes sowie die Überwachung der Übergabe übernommen haben.

Im Februar 2021 soll der Angeklagte Ru. In seiner Wohnung in Merseburg aus dem Drogenvorrat 44,5 Gramm Methamphetamin für 2.000 EUR verkauft haben. Im März 2021 soll es in Bad Lauchstädt zu einem weiteren Verkaufsgeschäft gekommen sein, bei dem 1 Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 35.000 EUR verkauft werden sollten. Den Kontakt zum Käufer soll der Angeklagte Ru. übernommen haben. Die Drogen sollen vom Angeklagten S. zum Übergabeort gebracht worden sein. Der Angeklagte Ro. soll die Übergabe beobachtet haben. Im Auto des Angeklagten S. sollen sich neben einem Cuttermesser und einem Baseballschläger insgesamt ca. 989 Gramm Levmethamphetamin befunden haben.

In der Wohnung sowie im Keller des S. in Bad Lauchstädt soll dieser ca. 400 Gramm Levmethamphetamin sowie ein Einhandmesser und einen Baseballschläger aufbewahrt haben. Der Angeklagte Ro. soll in seiner Wohnung in Bad Lauchstädt diverse Tüten, die zum Verschweißen geeignet sein sollen, eine ungeladene Schreckschusswaffe, ein Vakuumiergerät sowie 3.380 EUR Bargeld aufbewahrt haben.

Der Angeklagte Ru. hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht. Der Angeklagte S. hat angegeben, vom Angeklagten Ru. gebeten worden sei, diesen bei der Lieferung von einem Kilogramm Methamphetamin zu unterstützen. Der Angeklagte Ro. Bestreitet eine Tatbeteiligung. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
22.03.22, 09:00 ; 23.03.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 5/21

Dem im März 1988 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Tateinheitlich wird dem Angeklagten unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll in seiner Wohnung in Sangerhausen in größerem Umfang Cannabispflanzen herangezogen haben, um das hieraus gewonnene Marihuana später möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen, wobei ein geringer Teil auch seinem Eigenkonsum gedient haben soll. Im November 2020 soll der Angeklagte insgesamt 1.600 Gramm Cannabis an zahlreichen Cannabispflanzen mit unterschiedlicher Wuchshöhe aufbewahrt haben. Im Wohnzimmer soll der Angeklagte griffbereit ein funktionsfähiges Pfefferspray verwahrt haben, das ihm auch zur Absicherung seiner Drogengeschäfte gedient haben soll.

Der Angeklagte hat sich eingelassen, dass er das Marihuana für seinen Konsum angebaut habe. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Mord in Halle

Tag, Uhrzeit
25.03.22, 08:30 ; 30.03.22, 08:30 ; 07.04.22, 08:30 ; 11.04.22, 08:30 ; 28.04.22, 08:30 ; 29.04.22, 08:30 ; 02.05.22, 08:30

Raum 141

1 Ks 3/22

Der im Juni 1993 geborenen Angeklagten D., dem im August 1978 geborenen Angeklagten H. und dem im Dezember 1965 geborenen Angeklagten G. wird Mord vorgeworfen.

Der Angeklagte G. und die Angeklagte D. sollen bereits ca. ein Jahr vor der Tat eine Beziehung begonnen haben. Spätestens im September 2021 sollen sie den Plan gefasst haben, die Ehefrau des Angeklagten G. in der ehelichen Wohnung zu töten, um fortan gemeinsam zu leben. Dem Angeklagten G. soll es darum gegangen sein, einen aufwendigen Scheidungsprozess zu vermeiden. Dies soll die Angeklagte D. auch gewusst haben. 

Die Angeklagte D. soll zur Realisierung des Tatplans, wie zuvor mit dem Angeklagten G. abgesprochen, den Angeklagten H. als Mittäter angeworben haben. Für die Ausführung der Tat sollen diesem eine Schachtel Zigaretten und Schmuck sowie das Mobiltelefon der Geschädigten im Gesamtwert von ca. 2.000 EUR in Aussicht gestellt worden sein.

Am 24.09.2021 soll der Angeklagte G. der Angeklagten D. den Wohnungsschlüssel übergeben haben, damit diese ungehindert und ohne Geräusche zu verursachen in die Wohnung gelangen kann. Anschließend soll er zu einem Lebensmittelgeschäft gefahren sein, um sich ein Alibi zu verschaffen. Mit dem Wohnungsschlüssel sollen sich die Angeklagte D. und der Angeklagte H. sodann gegen 19:00 Uhr Zugang zur Wohnung verschafft haben. Die Ehefrau des Angeklagten G. soll die Angeklagten D. und H. erst bemerkt haben, als diese sich bereits im Wohnzimmer befunden haben sollen. Dort soll der Angeklagte H. der Geschädigten mit der linken Hand den Mund zugehalten und mit einem Messer mehrfach wuchtig - mindestens 31 Mal - auf Hals- und Brustbereich eingestochen haben. Die Geschädigte soll aufgrund einer akuten Verblutung verstorben sein. Unmittelbar nach der Tat soll die Angeklagte D. aus dem Wohnzimmer das Mobiltelefon der Geschädigten und aus dem Schlafzimmer eine Schmuckkassette der Geschädigten genommen und diese wie vereinbart übergeben haben.

Der Angeklagte G. hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Angeklagten D. und H. haben die Tat übereinstimmend eingeräumt. Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Wegen des zu erwartenden Medieninteresses und der begrenzten Platzkapazitäten ist eine Teilnahme an dem Verfahren voraussichtlich nur für akkreditierte Medienvertreter möglich. Alle an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessierten Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams werden gebeten, sich bis zum 21.03.2022, 10:00 Uhr unter der bekannten E-Mail-Adresse

presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de

unter Angabe folgender Daten:

  • Name, Vorname,
  • Medium (Zeitung, Sender (bitte auch Redaktion), Agentur, Frei, …),
  • Telefonnummer (gern mobil),
  • E-Mail-Adresse,
  • Sitz im Saal benötigt? (ja/nein),
  • Kamerateam? (ja/nein),
  • Fotograf? (ja/nein)

zu akkreditieren. Anschließend wird entschieden, ob alle akkreditierten Journalisten im Saal Platz finden oder ob ein Auswahlverfahren mit Pool-Lösung stattfinden muss.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3134
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
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