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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Abtrennungen und Urteil im Verfahren 1 Ks 3/21

15.03.2022, Halle (Saale) – 010/2022

  • Landgericht Halle

Im Verfahren 1 Ks 3/21 wegen Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle u.a. (Pressemitteilung des Landgerichts Halle 019/2021 vom 29.07.2021) hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle die Verfahren gegen zwei Angeklagte abgetrennt. Gegen die verbleibenden zwei Angeklagten erging am 15.03.2022 ein Urteil.

Mit Beschluss vom 14.03.2022 hat die Kammer das Verfahren gegen den Angeklagten H. abgetrennt, da bezüglich seiner Person eine weitere Beweisaufnahme notwendig sei. Mit weiterem Beschluss vom 15.03.2022 hat die Kammer auch das Verfahren gegen B. abgetrennt und mit dem Verfahren gegen H. zur gemeinsamen Verhandlung verbunden, da bezüglich beider Angeklagter eine weitere Beweisaufnahme notwendig sei und das Verfahren gegen F. W. und J. W. entscheidungsreif sei.

Das Verfahren gegen die Angeklagte J. W. und den Angeklagten F. W. wurde mit Urteil vom 15.03.2022 abgeschlossen:

Die Angeklagte J. W. wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, wobei sie in einem Fall bandenmäßig handelte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte F. W. wurde unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen, wobei er in einem Fall bandenmäßig und in zwei Fällen bewaffnet handelte, Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Die Kammer hat die Unterbringung des Angeklagten F. W. in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Darüber hinaus hat die Kammer die Einziehung des Wertes von Taterträgen gegenüber dem Angeklagten F. W. in Höhe von 3.440.000,00 Euro angeordnet.

Den Haftbefehl gegen die Angeklagte J. W. hat die Kammer mit Beschluss vom 15.03.2022 aufgehoben.

Das Verfahren gegen die Angeklagten H. und B. wird am 21.03.2022 um 09:30, Saal 141 (dann unter neuem Aktenzeichen) fortgesetzt.

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